In § 32 Abs. 3 und 4 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter (OBG) in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 OBG wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass im Haushaltsplan der Stadtgemeinde Bremen für jeden Beiratsbereich finanzielle Mittel beim jeweilig zuständigen Ortsamt zu veranschlagen sind. Der Einsatz von Beiratsmitteln ist möglich bei:
◾ stadtteilbezogenen Maßnahmen
◾ verkehrslenkenden, -beschränkenden und -beruhigenden Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind
◾ der Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil
◾ Abschluss und Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit gesamtstädtische Interessen nicht entgegenstehen
◾ der Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte
Beiräte entscheiden über die Verteilung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung. Da die Beiratsmittel jedoch erst durch die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft zur Verfügung stehen, kann ein eigenes Budgetrecht hieraus nicht abgeleitet werden. So kann sich die Summe der Globalmittel eines Beirates auch von Jahr zu Jahr ändern.
Die Summe der Globalmittel eines Beiratsbereiches berechnet sich nach Einwohner:innenzahl, nach der Anzahl der Straßenkilometer und vielen anderen, unterschiedlich gewichteten Stadtteilindikatoren.
Einen Globalmittelantrag können alle Vertreter:innen von Einrichtungen, Vereinen oder Initiativen eines Beiratsbereiches stellen. Für das Jahr 2025 bittet der Beirat Hemelingen um Einreichung der Förderanträge bis 31.10.2024 statt wie bisher zum Ende des Jahres. Zu beachten ist, dass die
Antragsteller:innen mindestens 20% Eigenanteil darstellen sollten. Da der Entscheidung über die Vergabe der Globalmittel ein politischer Beschluss des Beirates zugrunde liegt, besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüber hinaus auch haushaltsrechtlichen Vorgaben.
Nach der Beschlussfassung im Beirat werden die Bewilligungsbescheide vom Ortsamt an die Antragstellenden versendet.