Der Beirat ist verpflichtet, die Bürgerbeteiligung im Beiratsbereich zu fördern. Er berät und beschließt über die Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Einwohner des Stadtteils Hemelingen auf seinen Sitzungen, die in der Regel öffentlich stattfinden.
Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in beiratsbezogenen Angelegenheiten Anträge an den Beirat stellen, soweit sie in die Veröffentlichung ihres Namens und ihres Vornamens ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf gilt als Rücknahme des Antrags. Im Falle eines Widerrufs sollten Name und Vorname des Antragstellers oder der Antragstellerin in bereits veröffentlichten Bürgeranträgen nachträglich unkenntlich gemacht werden, soweit dies möglich ist. Der Beirat oder ein Ausschuss des Beirats berät die Anträge binnen sechs Wochen. Das Ortsamt teilt das Beratungsergebnis der Antragstellerin oder dem Antragsteller unverzüglich schriftlich mit (siehe Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter).
Anträge können mündlich auf den Beiratssitzungen vorgetragen werden - mit dem Hinweis, dass es sich um einen Bürgerantrag handelt -, schriftlich beim Ortsamt eingereicht, persönlich oder telefonisch im Ortsamt zur Niederschrift vorgetragen werden.
Eingereichte Bürgeranträge werden vom Ortsamt an den Beirat weiter geleitet.
Das Ortsamt leitet nach der Beiratsbefassung die nötigen Veranlassungen ein und informiert den Antragsteller über den weiteren Verlauf.
Wenn Sie einen Bürgerantrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Das persönliche Vortragen Ihres Anliegens im Ortsamt.
Das telefonische Vortragen Ihres Anliegens im Ortsamt.
Das Ausfüllen unseres Kontaktformulars.
Das Senden einer E-Mail an das Ortsamt.