Der Beirat ist die ortspolitische Vertretung des Stadtteils. Er wird in direkter Wahl jeweils parallel zu den Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft für vier Jahre gewählt. Der Beirat Hemelingen besteht aus 18 Mitgliedern, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Er hat die Aufgabe, sich um alle Angelegenheiten, die in Hemelingen von öffentlichem Interesse sind, zu kümmern. Dieses "Kommunalparlament" tagt regelmäßig. Die Sitzungen werden öffentlich angekündigt. Ein Punkt der Tagesordnung heißt regelmäßig "Fragen, Wünsche, Anregungen in Stadtteilangelegenheiten" zu dem die Bürgerinnen und Bürger dem Beirat sowohl ihre Probleme, als auch Vorschläge unterbreiten können.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Beirats ist das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 9. Februar 2010, zuletzt geändert durch Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2021 in der derzeit aktuellen Fassung. Dieses Gesetz regelt alle Grundsatzfragen beginnend mit der Wahl des Beirates, über die Konstituierung, bis zur Arbeit des Beirates. Das Gesetz regelt die Beteiligungsrechte des Beirates, klärt seine Einflussmöglichkeiten und beinhaltet die Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Ortsamt. Unter nachfolgendem Link zur Homepage der Senatskanzlei können Sie die Datei herunterladen: Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter.
Der Beirat Hemelingen hat auf seiner konstituierenden Sitzung am 29.06.2023 die Geschäftsordnung - (aktuelle Fassung) (pdf, 438.7 KB) für die 17. Wahlperiode (2023-2027) geändert.