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Beschlussnummer: 2021-08
Gremium: Beirat
gerichtet an: Amt für Straßen und Verkehr
Beschluss des Beirates herunterladen (pdf, 15.5 KB).
Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr herunterladen (pdf, 725.6 KB).
Beschlussnummer: 2021-09
Gremium: Beirat
gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Beschluss des Beirates herunterladen (pdf, 201.1 KB).
Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau herunterladen (pdf, 694.4 KB).
Beschlussnummer: 2021-10
Gremium: Beirat und Fachausschuss Bau, Klimaschutz und Mobilität
gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Beschluss des Beirates herunterladen (pdf, 14.8 KB).
Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau herunterladen (pdf, 767.3 KB).
Beschlussnummer: 2021-11
Gremium: Beirat
gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung
Beschluss des Beirates herunterladen (pdf, 679.2 KB).
Stellungnahme der Senatorin für Kinder und Bildung:
"Für den Ganztagsausbau der GS Glockenstraße, der GS Brinkmannstraße und der GS Alter Postweg sind entsprechend des derzeitigen Planungsstandes ausreichend Haushaltsmittel berücksichtigt. Die Umwandlung der Schule Mahndorf zur gebundenen Ganztagsschule ist derzeit kein prioritär verfolgtes Projekt. Die erforderlichen Mittel werden im HH ab 2025 berücksichtigt. In Verbindung mit der geplanten Aufnahme zum Schuljahr 2021/22 wird das Erdgeschoss des Mobilbaus für die Nutzung durch die Schule kurzfristig hergerichtet. Die Umwandlung der Schule Arbergen zur gebundenen Ganztagsschule ist derzeit kein prioritär verfolgtes Projekt. Die erforderlichen Mittel werden im HH ab 2025 berücksichtigt. Die Schulstandortplanung (SOP) sieht keine Veränderungen für den Standort der GS Parsevalstraße vor. Für die OS Sebaldsbrück ist jedoch eine Erweiterung der Zügigkeit vorgesehen. Die Bedarfe aus der SOP und die Sanierungsbedarfe aus der Verantwortung von IB werden derzeit in einer Masterplanung bearbeitet, um in einer ganzheitlichen Betrachtung einen „Fahrplan“ für die gesamte Liegenschaft zu entwickeln. Dieser Masterplan soll Mitte Mai 2021 vorliegen, hieraus werden dann im Anschluss die weiteren Schritte für die Standorte entwickelt. Sanierungen liegen in der Verantwortung von Immobilien Bremen AöR."
Beschlussnummer: 2021-16
Gremium: Geschäftsführungsausschuss
gerichtet an: Senator für Inneres
Beschluss des Beirates herunterladen (pdf, 19 KB).
Beschlussnummer: 2021-07
Gremium: Fachausschuss Bildung, Soziales, Integration und Kultur
gerichtet an: Der Senator für Kultur
Beschluss des Fachausschusses Bildung, Soziales, Integration und Kultur herunterladen (pdf, 572.7 KB).
Antwort des Senators für Kultur herunterladen (pdf, 33.7 KB).
Beschlussnummer: 2021-03
Gremium: Regionalauschuss Rennbahngelände der Beiräte Hemelingen und Vahr
gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, ZwischenZeitZentrale
Beschluss des Regionalauschusses „Rennbahngelände“ der Beiräte Hemelingen und Vahr:
Der Volksentscheid zum Gelände der Galopprennbahn hat das große Interesse an dem Gelände gezeigt. Der gemeinsame Regionalausschuss der Beiräte Hemelingen und Vahr empfiehlt für das frühere Gelände der Galopprennbahn:
• Öffnung des Geländes ohne weiteren Aufschub
- Barrierefreie Fußwege anlegen
- Gute Radverbindungen herstellen
- Rad- und Fußwegquerungen vom Carl-Goerdeler-Park in Richtung Kleingartenverein Im Holter Feld als erste Maßnahme der Geländeöffnung
• Flächen für Natur, Naherholung und Umweltbildung
• Nachhaltige Nutzungen aus den Bereichen Freizeit, Sport und Kultur für die vielfältige Bevölkerung aus der näheren und weiteren Nachbarschaft von kleinen Kindern bis hin zu Senioren
• Eine Flächenreservierung von bestimmter Größe für spontane Nutzungen von Bürger:innen betreut von der ZwischenZeitZentrale (ZZZ) (zum Beispiel ein kleines Sommerfest)
• Kein Galopprennsport mehr – auch nicht als Zwischennutzung
• Einbeziehung des Potenzials für eine nachhaltige Nutzung aus den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Ökologie und Umweltbildung als Auswahlkriterium für Zwischennutzungen
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
[…]
Antwort:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau:
[…] Langfristige Nutzungen:
Über die langfristige Nutzung des Rennbahnareals wird in Abstimmung mit den Beiräten, den Anwohner:innen sowie der Bürgerinitiative beraten. Dieser Beteiligungsprozess der Anfang 2020 gestartet ist, erfolgt partizipativ in Form des „Runden Tisches Rennbahngelände“.
Im Umgang mit den Empfehlungen des Regionalausschusses zur Öffnung des Geländes wurde daher im Konsens am „Runden Tisch Rennbahngelände“ (in der Sitzung am 12.02.2021) folgendes erörtert und beschlossen:
Aus gegebenem Anlass wird festgestellt
1. Der Runde Tisch sieht sich weiterhin an die Arbeitsgrundlagen vom Februar 2020 gebunden, in denen
… das Ortsgesetz zum Rennbahngelände Grundlage der Arbeit ist sowie … in den Erörterungen die Bedarfe der unmittelbar angrenzenden Gebiete wie auch die der Gesamtstadt berücksichtigt werden sollen. (Auszug aus den Arbeitsgrundlagen s.u.).
2. „Der Runde Tisch Rennbahngelände trägt Gesichtspunkte zusammen, erörtert sie, erzeugt ggf. Meinungsbilder und spricht Empfehlungen aus. Beschlüsse werden (auf dieser Grundlage) von den zuständigen Gremien gefasst.“ (Arbeitsgrundlagen des Runden Tisches v.17.2.2020, Nr. 4).
3. Das Einhalten dieser Reihenfolge (Erörterung/Meinungsbildung - politische Beschlüsse) ist wesentlich für die Funktion des Runden Tisches.
4. Die Empfehlung des Regionalausschusses, in der einzelne Nutzungen abgelehnt oder begrüßt werden, führte bei mehreren Mitgliedern des Runden Tisches sowie in Teilen der Öffentlichkeit zur Annahme, dass bereits politische Entscheidungen zur weiteren Entwicklung des Geländes getroffen seien. Der Beschluss dieser Empfehlung dient den Vertretern des Regionalausschusses am Runden Tisch jedoch als Orientierung für Ihre Mitwirkung an demselben.
5. Entsprechend nimmt der Runde Tisch diese Empfehlung zur Kenntnis und setzt seine Arbeit im bisherigen Sinn – in diesem Fall: bis zu den Empfehlungen von Eckpunkten für Phase 2 – fort.
6. Zu nicht konsensfähigen Empfehlungen werden die unterschiedlichen Positionen benannt.
7. Sollte zu einzelnen relevanten Nutzungsbausteinen für ein Flächenprogramm für die weitere Entwicklung des Rennbahngeländes noch Klärungsbedarf bestehen, kann der Runde Tisch für eine der nächsten Sitzungen externe Referenten zuladen.
8. Die Entscheidung, welche Aspekte in die Auslobung des Wettbewerbs in Phase 2 einfließen, trifft die Deputation und die Bremische Bürgerschaft.
Auszug aus den Arbeitsgrundlagen:
1. „Das Ortsgesetz zum Rennbahngelände ist Ausgangspunkt der Überlegungen am Runden Tisch. Damit werden explizit die Nutzungen „Wohnen“ und „Industrie“ ausgeschlossen.“ (Arbeitsgrundlagen des Runden Tisches v.17.2.2020, Nr. 1.1)
2. „Bei allen Überlegungen zum Rennbahngelände soll das nähere (unmittelbar angrenzende Gebiete) sowie weitere Umfeld (Bremer Osten) einbezogen und auch die Funktion der Fläche für die Gesamtstadt berücksichtigt werden.“ (Arbeitsgrundlagen des Runden Tisches v.17.2.2020, Nr. 2.1)
Zwischennutzungen:
Die Aufnahme von den drei zusätzlich geforderten Kriterien,
- Galopprennverbot,
- die Flächenreservierung für Anwohner:innen und
- nachhaltige Nutzung (Freizeit, Sport, Kultur, Ökologie und Umweltbildung),
im Kriterienkatalog der Zwischennutzung wurde in der Lenkungsrunde diskutiert und entschieden. Alle drei Kriterien werden zukünftig berücksichtigt. Die konkrete Umsetzung der einzelnen Kriterien wird zurzeit geprüft und erarbeitet. Das Ergebnis wird in einer der kommenden Sitzung des Regionalausschusses vorgestellt.
[…]
Beschlussnummer: 2021-04
Gremium: Regionalauschuss Rennbahngelände
gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Beschluss des Regionalausschusses Rennbahngelände der Beiräte Hemelingen und Vahr:
Der Regionalausschuss der Beiräte Hemelingen und Vahr fordert, dass die Stadt als Eigentümerin der Fläche sich verantwortlich für die Verkehrssicherheit des gesamten Geländes inklusive der Wasserflächen zeigen und in die notwendige Instandhaltung ausreichende Mittel investieren soll.
Begründung:
Derzeit ist der Zustand der Grünflächen und der Wasserflächen nicht auf der Höhe dessen, als die Bereiche noch von Betreibern wie Golfrange und Bremer Rennverein bewirtschaftet wurden.
Die Aktivitäten der Zwischenzeitzentrale sind nicht dahingehend ausgelegt, das Gelände zu warten und bzw. zu verhindern, dass in den Gewässern sich auch für Tiere gefährliche Blaualgen bilden oder diese Wasserflächen sogar ökologisch umkippen. Außerdem sind tiefe Risse im Boden wohl durch anhaltende Trockenheit entstanden und dies insbesondere dort, wo die etwas höher gelegenen ehemaligen „Grüns“ der Golfrange lagen.
Die durch den Abzug der Installationen der Golfrange hinterlassenen Löcher sind ebenfalls noch nicht behoben.
Da sich die mögliche Nutzung durch permanente Einrichtungen noch lange hinziehen wird, muss vom Eigentümer erwartet werden, das zum Werterhalt der Flächen mehr getan wird, als das Gras zu mähen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antwort:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau:
[...] Entwicklung der Wasserflächen und allgemeine Instandhaltung
Die Öffnung des Geländes findet bis zur Implementierung einer langfristigen Nutzungsgestaltung in Form von Zwischennutzungen statt. Die Zwischennutzung auf der Galopprennbahn wird über die ZwischenZeitZentrale organisiert. Sie koordiniert die Zwischennutzungsprojekte und übergibt, in Absprache mit der Lenkungsrunde, Zwischennutzer:innen mittels eines Mietvertrags Flächen für ihre Projekte. Die jeweiligen Zwischennutzer:innen und folglich Mieter:innen sind für die Verkehrssicherheit ihrer genutzten Fläche verantwortlich.
Die obligatorische Grünpflege des Geländes wird über einen Mitarbeiter, finanziert über das SVG Rennbahn, sichergestellt. Des Weiteren werden regelmäßig baumpflegerische Maßnahmen überprüft und bei Bedarf beauftragt.
Die Wasserflächen bestehen zu einem großen Teil aus fließendem Gewässer. Der Deichverband ist für die Gräben mit ihren fließenden Gewässern zuständig. Das bedeutet, die Pflege des Mittelkampsfleet und der Zu- und Abfluss der daran angebundenen Teiche wird vom Deichverband übernommen. Im Herbst 2020 hat ein Taucher die stehenden Gewässer untersucht und hat, in Form einer Fischkontrolle und Fischentnahme, zur Pflege der Gewässer beigetragen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Wasserflächen auch von Biologiestudent:innen untersucht, sodass Auffälligkeiten schnell bemerkt werden können. Die Löcher, die aus der Golfnutzung entstanden sind, wurden zu über 90% von der ZZZ geschlossen. Entlang der Golfrange wurden einige Löcher offengelassen, um diese für eine Golf-Zwischennutzung zu erhalten. Aktuell finden Gespräche und Planungen zwischen der ZZZ und der Feuerwehr statt, um eine Feuerwehrzufahrt auf das Gelände sicherzustellen. Zudem wird die Installation eines Tores am nordöstlichen Rand des Rennbahngeländes geprüft.
Beschlussnummer: 2021-05
Gremium: Regionalauschuss Rennbahngelände
gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Beschluss des Regionalausschusses Rennbahngelände herunterladen (pdf, 191.8 KB).
Bestätigung des Beirates Hemelingen herunterladen (pdf, 15.3 KB).
Antwortschreiben der Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau herunterladen (pdf, 397 KB).
Beschlussnummer: 2021-02
Gremium : Beirat
gerichtet an: Senatskanzelei
Beschluss des Beirats Hemelingen vom 25.01.2021
(Beschlussfassung im Umlaufverfahren)
Die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus und einer Erkrankung an Covid 19 ist immer
noch sehr hoch. Es steht zu befürchten, dass die Verbreitung der Mutante zu noch höheren
Infektionszahlen führen kann.
Daher fordert der Beirat Hemelingen vom Senat, dass die einkommensschwachen
Bürger*innen in Hemelingen mit kostenlosen FFP2 Masken versorgt werden. Zu den
einkommensschwachen Bürger:innen zählt der Beirat nicht nur Bezieher*innen von
Grundsicherungsleistungen, sondern auch Beschäftigte mit geringen Einkommen, z. B.
Teilzeitbeschäftigte, Bezieher:innen von Kurzarbeitergeld (60/67%), prekär Beschäftigte.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)
Antwort der Senatskanzelei:
[...] vielen Dank für die Übersendung des Beschlusses vom 14. Januar 2021.
Der Senat hat sich in der heutige Sitzung mit dem Thema befasst. In der Anlage übersende ich Ihnen die heute vom Senat beschlossene Vorlage zu dem Thema als Ergebnis der Beratung.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Der Senator für Finanzen
29.01.2021
Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 02.02.2021
„Verteilung von FFP2-Masken an die Bevölkerung im Land Bremen (Landesaktion Maskenverteilung)“
A. Problem
In mehreren europäischen Ländern ist das Infektionsrisiko durch ansteckendere Mutationen des SARS-CoV2-Virus erheblich angestiegen.
Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer Konferenz am 19.01.2021 festgestellt, dass vorsorgendes Handeln erforderlich ist. Dazu gehört u.a., die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken zu konkretisieren.
Auch in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven wurde erstmals am 25.1.2021 die vor allem aus dem Vereinigten Königreich bekannte Variante SARS-CoV-2 Linie B.1.1.7 nachgewiesen.
Mit Inkrafttreten der 6. Verordnung zur Änderung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum 01.02.2021 wird Personen ab einem Alter von 16 Jahren die Pflicht auferlegt eine OP-Maske oder eine Maske der Standards „KN95/N95“, „FFP2“ oder eines gleich-wertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske) zu tragen. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig.
B. Lösung
Der Senat will an alle mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und ohne Sperrvermerk gemeldeten Bürger*innen des Landes Bremen ab einem Alter von 16 Jahren, so schnell wie möglich kostenlos je fünf FFP2-Masken verteilen lassen. FFP2-Masken halten nach gegenwärtigen Erkenntnissen 94 Prozent der Testaerosole zurück und bieten somit einen deutlich höheren Schutz als OP-Masken, die laut Robert-Koch-Institut nur geringen Schutz vor Aerosolen bieten und in erster Linie dem Fremd- und nicht dem Eigenschutz dienen.
Mit der Verteilung der Masken in diesem Umfang soll der Verbreitung der bisher bekannten Virusmutationen entgegentreten werden. So soll weiterer Schaden von der Bevölkerung und eine Überlastung des Gesundheitssystems abgewendet werden. Zudem soll der Erfolg der derzeitigen Lockdown-Maßnahmen, der sich in einem seit mehreren Tagen sinkenden Inzidenzwert im Land Bremen ausdrückt, gesichert werden. Schließlich kann so die Bevölkerung für die neue Situation sensibilisiert und die Akzeptanz des Tragens medizinischer Masken generell gefördert werden.
Die Verteilung soll schnellstmöglich beginnen und spätestens bis zum 15.02.2021 abgeschlossen sein.
Die zügige Verteilung der FFP2-Masken trägt dazu bei, den Beschluss der Bundeskanzlerin sowie der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021 umzusetzen, die Infektionszahlen wieder dauerhaft unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken. Bei einem so niedrigen Infektionsniveau könnte Normalität wieder zurückgewonnen wer-den.
Auch an Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen, die nicht postalisch zu er-reichen sind, aber auf andere Art und Wiese identifiziert werden können, werden einmalig unentgeltlich 5 FFP2-Masken mit Unterstützung der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, des Senators für Inneres sowie des Magistrats Bremerhaven ausgegeben.
C. Alternativen
Keine.
D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung
Es ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Mehrbedarfe. Die Finanzierung der Masken und ihrer Verteilung kann aus dem vorhandenen Budget für hygienische Infrastruktur, Bremen-Fonds (PPL 95) sichergestellt werden. Es wurden ursprünglich 12 Mio. € zur Verfügung gestellt. Davon wurden rd. 4,8 Mio. € in Anspruch genommen, sodass noch 7,2 Mio. € zur Verfügung stehen.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen ergeben sich nicht.
Genderbezogene Auswirkungen
Für das Land Bremen lag die Armutsgefährdungsquote bei 24,9%. Frauen sind von Armut deutlich häufiger betroffen als Männer. Insofern hilft die Maßnahme insbesondere Frauen mit geringem Haushaltseinkommen.
E. Beteiligung / Abstimmung
Die Abstimmung mit dem Senator für Finanzen, dem Magistrat Bremerhaven, der Senatskanzlei, der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie dem Senator für Inneres ist eingeleitet.
F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Geeignet.
G. Beschlussvorschlag
1. Der Senat beschließt eine Verteilung von fünf kostenfreien FFP2-Masken an alle Bürger*innen des Landes Bremen ab einem Alter von 16 Jahren.
2. Der Senat stimmt der Finanzierung der Masken und ihrer Verteilung aus dem Budget für hygienische Infrastruktur, Bremen-Fonds (PPL 95), zu.
3. Der Landeskrisenstab wird gebeten, die Verteilung der Masken aus dem Lagerbestand des Landes Bremen unter Einbeziehung des Senators für Finanzen, des Senators für Inneres, der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie des Magistrats Bremerhavens umgehend umzusetzen.
Beschlussnummer: 2021-01
Gremium: Fachauschuss Umwelt, Lärm und Gesundheit
gerichtet an: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) und Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Beschluss:
Der Beirat Hemelingen begrüßt die geplante Errichtung einer neuen modernen
Recyclingstation in der Nähe des Weserparks. Insbesondere die Hemelinger
Bürger*innen aus Mahndorf und Arbergen haben dann wieder die Möglichkeit ihre
Wertstoffe, Abfälle und Grünschnitt dort abzugeben. Auch der Aufbau und Umbau der
Recyclingstation Hulsberg zu einer top-modernen Recyclingstation wird positiv
gesehen. Der Beirat wiederholt seine Forderung die Recyclingstation Hulsberg in
Recyclingstation Hastedt umzubenennen, schließlich befindet sich die Station im
Ortsteil Hastedt.
Mit Sorge wird hingegen die verkehrliche Situation im Umfeld der Recyclingstation in
Hastedt gesehen. Dort kommt es immer wieder zu Verkehrsstörungen durch sich
rückstauende Fahrzeuge die die Recyclingstation als Ziel haben. Der Beirat erwartet,
dass für die Umgebung der Recyclingstation ein Verkehrskonzept erarbeitet wird,
welches solche Störungen reduziert und die Belastung durch Lärm und
Luftschadstoffe senkt. Der Beirat wiederholt seinen Wunsch, an der Recyclingstation
in Hastedt darauf hinzuweisen, dass auch die Möglichkeit der Abgabe einiger Stoffe
an der Recyclingstation Hemelingen besteht. Dies könnte zu einer verkehrlichen
Entlastung der Recyclingstation in Hastedt führen, wenn z.B. nur Grünabfall entsorgt
werden soll.
Keine Zustimmung gibt es zur vorgeschlagenen Reduzierung des Angebots und der
Öffnungszeiten der Recyclingstation Hemelingen. Es ist für den Beirat nicht
verständlich warum zukünftig einige Stoffe nicht mehr angenommen werden sollen
und man nicht weiterhin die Behälter bereithält, in denen diese Stoffe entsorgt werden
können. Auch die geplante Schließung für 3 Monate stimmt nicht mit den anfallenden
Mengen an Grünabfall überein. Die anfallende Menge von Grünabfall sinkt erst ab der
49. KW auf eine geringe Menge ab und steigt schon ab der 7. KW deutlich an. Die
anderen Abfallsorten fallen auch im Dezember, Januar und Februar an und stehen
einer Schließung der Recyclingstation Hemelingen im Winter entgegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Antwort der Die Bremer Stadtreinigung (DBS)
Beschluss des Fachausschusses Umwelt, Lärm und Gesundheit vom18.01.2021/ Ergebnis der Beirätebeteiligung zum Entwicklungsplan Recycling-Stationen 2024
[…] wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 14.10.2021 und die Einladung in den Beirat Hemelingen, um die Anpassungen für den Stadtteil Hemelingen aus dem Entwicklungsplan Recycling-Stationen 2024 zu erläutern. In diesem Zusammenhang bestätigen wir gerne auch unsere Teilnahme an der Beiratssitzung am 13.01.2022 und möchten Ihnen vorab Informationen zu den Anpassungen im Entwicklungsplan Recycling-Stationen 2024 geben.
Der Fachausschuss Hemelingen hat sich in seiner Sitzung vom 18.01.2021 intensiv mit dem Thema beschäftigt und Forderungen zur Zukunft der Recycling-Station Hemelingen sowie zur Verbesserung der Verkehrssituation und zur Umbenennung der Recycling-Station Hulsberg aufgestellt.
Der Entwicklungsplan Recycling-Stationen 2024 und die Argumentation der Beiräte wurde intensiv in einer Verhandlungsgruppe bestehend aus Vertreter:innen der Beirätekonferenz, Staatsrat Herrn Meyer und der Vorstand der Die Bremer Stadtreinigung (DBS) behandelt. Die finale Abstimmung zum Entwicklungsplan Recycling-Stationen 2024 ist am 22. September 2021 erfolgt. Die Beirätekonferenz hat an diesem Termin dem Kompromissvorschlag zugestimmt, den zuvor die o. g. Verhandlungsgruppe erarbeitet hat. Insbesondere die Punkte Erweiterung des Angebotes und der Öffnungszeiten sowie eine Reduzierung der Winterschließzeit, die auch der Fachausschuss kritisch angemerkt hat, sind in die Verhandlungsgruppe eingeflossen und werden umgesetzt. Im Ergebnis sind diese Punkte mit positiven Auswirkungen auf den Betrieb der Recycling-Station Hemelingen verbunden. Danach wird es nachfolgende Anpassungen im Entwicklungsplan Recycling-Stationen 2024 geben.
Auswirkungen auf die Recycling-Station Hemelingen
1. Zusätzliche Annahme von Materialien
Die Recycling-Stationen Hemelingen wird sich zukünftig auf die Annahme von Grünabfällen und Metallen spezialisieren. Zusätzlich werden Glas, Textilien und kleine Elektrogeräte auf oder an der Station angenommen (Containerplatz). Weiterhin werden auf der Recycling-Station Hemelingen Gelbe Säcke ausgegeben.
2. Umstellungstermin
Die Umstellung der Recycling-Station Hemelingen zur Grün-Station soll im 1. Quartal 2022 erfolgen.
3. Zusätzlicher Öffnungstag und Nachmittagsöffnung
Die Öffnungszeit der Grün-Station wird von drei auf vier Tage erweitert. Ein Öffnungstag mit Nachmittagsöffnung wird etabliert. Die Grün-Station Hemelingen hat nachfolgende Öffnungszeiten:
• Montag und Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr
• Dienstag und Mittwoch geschlossen
• Donnerstag von 14:00 bis 19:00 Uhr
• Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr
4. Verkürzte Winterschließzeit
Die Winterschließzeit wird von zwölf auf acht Wochen verkürzt und die Grün-Station Hemelingen ist von Mitte Dezember bis Mitte Februar geschlossen.
5. Einrichtung einer begleitenden Arbeitsgruppe
Die Umstellung wird für die Dauer von einem Jahr durch eine Arbeitsgruppe begleitet (z. B. Umsetzungsschritte, Kund:innenakzeptanz, Verkehrsströme und abfallwirtschaftliche Auswirkungen). Mitglieder der Arbeitsgruppe sind zwei Vertreter der DBS sowie drei Vertreter:innen der Beiräte. Die Vertreter der Beiräte werden von der Beirätekonferenz benannt.
Wir werden Sie regelmäßig rechtzeitig über die Entwicklungen und genauen Terminplanungen informieren. Die Umstellung wird darüber hinaus durch flankierende Öffentlichkeitsmaßnahmen begleitet, um die Bürger:innen umfassend über die geänderten Abgabemöglichkeiten zu informieren.
Auswirkungen auf die Recycling-Station Hulsberg
Wir möchten darüber hinaus auf Punkte des Beschlusses des Fachausschusses „Umwelt, Lärm und Gesundheit“ vom 18.10.2021 zur Recycling-Station Hulsberg eingehen, die in der Verhandlungsgruppe nicht thematisiert worden sind. Der Beirat fordert hier, dass die Recycling-Station Hulsberg in Hastedt umbenannt wird und weist zugleich auf die verkehrliche Situation im Umfeld der Recycling-Station hin.
Im Zuge des Entwicklungsplanes Recycling-Stationen 2024 auf den top-modernen und modernen Recycling-Stationen werden auch die Öffnungszeiten angepasst und die Recycling-Station Hulsberg hat zukünftig nachfolgende Öffnungszeiten. Weiterhin ist auch ein Ausbau der Station zu einer top-modernen Station geplant.
• Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr
• Donnerstag von 11:00 bis 19:00 Uhr
• Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr
Die vorstehenden Veränderungen werden wir jetzt mit unseren Mitbestimmungsgremien besprechen und entsprechende Verfahren einleiten.
Die Recycling-Station Hulsberg ist Bremens zentral gelegenste Abgabestelle für Wertstoffe und wurde Ende Mai 2020 umgebaut. Die Recycling-Station spielt als sogenannter Vollsortimenter mit einem geplanten Ausbau zum Recycling-Center auch zukünftig eine wichtige Rolle im Entwicklungsplan Recycling-Stationen 2024. Mit dem Umbau des Standortes im Jahr 2020 konnte die Betriebsfläche der Station nahezu ver4doppelt werden und beträgt ca. 5.000 m². Die Abgabezeiten und die Sicherheit auf der Station konnten durch diese Erweiterung entscheidend verbessert werden. Die weitere große Verbesserung betrifft die Trennung der Verkehrswege auf der Station. Bisher musste ein Teil der Container im laufenden Stationsbetrieb getauscht werden. Dies führte zu Wartezeiten für die Kund:innen und zu einem ineffizienten Containerwechsel. Die Verkehrswege der Containerfahrzeuge und der Anliefernden laufen voneinander getrennt. Der Containertausch kann von der rückwärtigen Containerseite erfolgen. Damit werden Störungen bei der Abfallanlieferung der Besuchenden vermieden und zudem die Sicherheit erhöht.
Die Verkehrssituation auf der Recycling-Station wird durch die Mitarbeitenden kontinuierlich beobachtet und zukünftig über die Eingangskontrolle gesteuert. Die Recycling-Station wird intensiv genutzt. Insbesondere in den Saisonzeiten für Grünabfälle ist deshalb auch ein Rückstau in den öffentlichen Bereich nicht immer zu vermeiden. Im Zuge des Ausbaus der Station zu einem Recycling-Center soll geprüft werden, ob die Einfahrt wieder in die Petershagener Straße (nach vorne) gelegt werden kann, um auf diese Weise weite Teile der Rückstaufläche auf der Station zu konzentrieren. Die An- und Abfahrt zur Recycling-Station soll durch diese Maßnahme optimiert werden. Gerne kommen wir auch dem Wunsch des Beirates nach, die Recycling-Station im Rahmen des Ausbaus zukünftig in Recycling-Station Hastedt umzubenennen.
Wir freuen uns, dass mit dem gemeinsam erarbeiteten Kompromissvorschlag in der Verhandlungsgruppe ein wesentlicher Baustein für die Weiterentwicklung der Recycling-Stationen gelegt wurde und damit insgesamt Voraussetzungen für eine moderne gesamtbremische Kreislauf- und Abfallwirtschaft geschaffen wurden. An dieser Stelle möchten wir uns deshalb auch noch einmal herzlich für die kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken und hoffen, dass in der Beiratssitzung am 13.01.2022 Einvernehmen zum Entwicklungsplan Recycling-Stationen 2024 hergestellt wird. […]
Beschlussnummer: 2021-13
Gremium: Fachausschuss Umwelt, Lärm und Gesundheit
gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau herunterladen (pdf, 146.2 KB).
Anlage herunterladen (pdf, 664.3 KB).
Beschlussnummer: 2021-06
Gremium: Beirat
gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Beschluss des Beirates herunterladen (pdf, 247.1 KB).
Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau herunterladen (pdf, 499.5 KB).
Beschlussnummer: 2021-14
Gremium: Fachausschuss Umwelt, Lärm und Gesundheit
gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Beschluss des Fachausschusses herunterladen (pdf, 334.4 KB).
Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau herunterladen (pdf, 287.4 KB).
Beschlussnummer: 2021-12
Gremium: Fachausschuss Bau, Klimaschutz und Mobilität
gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
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Beschluss des Fachausschusses:
"Die Anordnung einer Parkscheibenregelung soll in der gesamten Hemelinger Bahnhofstraße an Werktagen zu Geschäftszeiten, max. Parkdauer soll 2 Std. betragen, erfolgen."
Beschlussnummer: 2021-15
Gremium: Fachausschuss Bau, Klimaschutz und Mobilität und Beirat
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Beschluss:
"der Fachausschuss „Bau, Klimaschutz und Mobilität“ hatte sich auf seiner Sitzung am 09.03.2021 u. a. mit einem Bürgeranliegen zur Aufstellung von Pollern Höhe Hemelinger Heerstraße 90 befasst und dem Beirat empfohlen, der Vergabe von Mitteln aus dem Verkehrsbudget zuzustimmen, um dort Poller aufstellen zu lassen
Der Beirat Hemelingen hat auf seiner Sitzung am 11.03.2021 einer Vergabe aus dem Verkehrsbudget des Beirates zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Wir bitten aus dem Verkehrsbudget des Beirates die Mittel zu Verfügung zu stellen."
Der Beschluss wurde umgesetzt.