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Beirat

Begleitung für den Jugendbeirat Hemelingen

Gerichtet an: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport; Amt für Soziale Dienste

Beschluss: Zeitnahe Einsetzung einer neuen Betreuung für den Jugendbeirat Hemelingen
Der Jugendbeirat Hemelingen fordert die Unterstützung des Beirates Hemelingen und des Amtes für Soziale Dienste für eine schnellstmögliche und zeitnahe Wiederbesetzung der Begleitung für den Jugendbeirat.

Der Beirat Hemelingen unterstützt einstimmig (Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) den Antrag des Jugendbeirates.

Antwort des Amtes für Soziale Dienste vom 05.03.2019:
Ihr Anliegen ist bei mir angekommen. Ich bin auch seit Dezember 2018 auf der Suche. Leider hat sich eine von mir angedachte Optionen zerschlagen. Ich führe aktuell weitere Gespräche mit möglichen Kolleg*innen und hoffe, dass wir demnächste wieder eine entsprechende
Betreuung für den Jugendbeirat stellen können.

Zum Falsch - Übernahme der Kosten für Einengungen

Gerichtet an: Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr

Beschluss: Übernahme der Kosten für die geplanten Einengungen an der Straße "Zum Falsch" aus dem Verkehrsbudget des Beirates
Der Beirat Hemelingen übernimmt aus dem Verkehrsbudget Hemelingen bis zu 66.300,00 € für die bauliche Herstellung von Einengungen an der Straße "Zum Falsch" sowie den dazugehörigen Erhaltungsaufwand.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Wiederaufnahme Bauarbeiten Steubenstraße

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss:
Der Beirat Hemelingen fordert die sofortige Wiederaufnahme der Bauarbeiten in der Steubenstraße durch die vom Amt für Straßen und Verkehr und Hansewasser beauftragte Baufirma.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr (ASV) vom 11.02.2019:
Es handelt sich in der Steubenstraße um eine Baustelle von wesernetz, da dort einen Wasserrohrbruch - einschließlich des anschließenden Straßenbaus - zu beheben war.
Ich habe Ihren Beschluss mit der Bitte an wesernetz weitergeleitet, Ihnen direkt zu antworten (siehe unten).

E-Mail des ASV an wesernetz vom 11.02.2019:
Bitte informieren Sie kurzfristig Herrn Hermening über den aktuellen Sachstand und den Zeitpunkt der Fertigstellung.
Bitte informieren Sie mich in Cc...

Ich informiere Herrn Hermening darüber, dass Sie ihn informieren werden.

Einberufung Planungskonferenz Schulstandortplanung

Gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung

Beschluss: Einberufung einer Planungskonferenz Schulstandortplanung nach §8 Abs. 1 Ortsbeirätegesetz am Mittwoch, den 13.03.2019 ab 16:30 Uhr im Sitzungssaal des Kubiko, Godehardstraße 19, 1. OG
Der Beirat Hemelingen beruft zum Thema Schulversorgung im Grundschul- und Oberschulbereich, Sachstand Neubau/Umbau/Ausbau und Übergangslösungen, eine Planungskonferenz Schule nach § 8 Abs. 1 OBG am Mittwoch, den 13.03.2019 ab 16:30 Uhr im Sitzungssaal des Kubiko, Godehardstraße 19, 1. OG ein.

Vorgestellt werden soll der Sachstand zu den einzelnen Standorten durch die Mitarbeiter*innen der Senatorin für Kinder und Bildung sowie des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr. Zudem soll durch Mitarbeiter*innen von Immobilien Bremen der aktuelle Sachstand ihrer Planungen zu den Vorhaben im Stadtteil Hemelingen vorgetragen werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)

Einberufung Planungskonferenz KiTa-Planung

Gerichtet an: Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr; Die Senatorin für Kinder und Bildung; Die Senatorin für Finanzen

Beschluss: Einberufung einer Planungskonferenz KiTA-Planung nach § 8 Abs. 1 Ortsbeirätegesetz am 28.03.2019 um 11 Uhr im Sitzungssaal des Ortsamtes
Eingeladen werden: Der Senator für Bau, die Senatorin für Kinder und die Senatorin für Finanzen.

Thema: Vorstellung der AdHoc Planungen zur gesetzeskonformen Versorgung der KiTa- und Krippenkinder im Stadtteil Hemelingen ab August 2019.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)

Kinderbetreuung

Gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung

Beschluss:
Der Beirat Hemelingen fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf
1. mit Nachdruck den Bau und die Eröffnung aller benötigten Krippen- und Kindertageseinrichtungen weiter voranzutreiben
2. als Übergangslösung allen unversorgten Kindern in Hemelingen, durch angestellten Kindertagespflegepersonen bei Pflegkinder in Bremen (PIB) oder einen anderen geeigneten Träger im Stadtteil, die gesetzlichen Ansprüche auf wohnortnahe Kindertagesbetreuung in unserem Stadtteil zur Verfügung zu stellen

Abstimmungsergebnis: Zustimmung 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 06.03.2019:
Beschlussantwort herunterladen (pdf, 396.7 KB)

Verlängerung ÜWH Arberger Heerstr. (Grünes Dorf) bis Feb. 2022

Gerichtet an: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Beschluss:
Der Beirat stimmt einer Verlängerung der Genehmigung des Übergangswohnheims Arberger Heerstraße (Grünes Dorf) bis Februar 2022 zu.
Der im Mai 2019 neue gewählte Beirat soll sich mit einer weiteren Nutzung des Geländes nach Ablauf befassen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Unterstützung Fortsetzung des Projektes "Ankommen im Quartier"

Gerichtet an: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Beschluss:
Der Beirat Hemelingen unterstützt die Fortsetzung der Projekte AiQ – Ankommen im Quartier und Integrationsmitarbeiter*in im Haus der Familie im Stadtteil Hemelingen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Besetzung KOP Stellen

Gerichtet an: Der Senator für Inneres

Beschluss: Besetzung KOP Stellen und Verkehrssachbearbeitung
Der Beirat Hemelingen fordert die Einhaltung der Zusage des Innensenators bis Ende 2019 die vakanten KOP-Stellen im Stadtteil Hemelingen wiederzubesetzen.
Zudem fordert der Beirat die zügige Wiederbesetzung der Verkehrssachbearbeitung im Stadtteil Hemelingen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)

Antwort des Senators für Inneres vom 11.03.2019:
Beschlussantwort herunterladen (pdf, 32.8 KB)

Planungskonferenz Zukunft Diedrich-Wilkens-Gelände

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Einberufung einer Planungskonferenz "Zukunft des Diedrich-Wilkens-Geländes"
Der Beirat Hemelingen beruft gemäß § 8 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter eine Planungskonferenz "Zukunft des Diedrich-Wilkens-Geländes" mit allen Beteiligten ein, um sich dort Informationen zu Planungen der Stadt vorstellen zu lassen, eigene Planungen zu entwickeln und öffentlich zu diskutieren. Dabei soll auch die aktuelle Situation der Geruchsbelastung thematisiert werden. Ort und Termin werden durch den Koordinierungsausschuss des Beirates festgelegt und anschließend öffentlich bekannt gegeben.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Planungskonferenz Hafen

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Einberufung einer Planungskonferenz "Hafen – Schwerpunkt Gewerbebereiche"
Der Beirat Hemelingen beruft gemäß § 8 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter eine Planungskonferenz "Hafen – Schwerpunkt Gewerbebereiche" am 21.03. um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Ortsamtes Hemelingen ein, um sich dort Informationen zu Planungen der Stadt vorstellen zu lassen, eigene Planungen zu entwickeln und öffentlich zu diskutieren.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Baumaßnahmen an Schulstandorten - Zeitplanung

Gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung

Beschluss: Baumaßnahmen an Schulstandorten – Zeitplanung offenlegen
Der Beirat Hemelingen fordert vom Senat einen aktuellen Zeitplan (Baubeginn, Bauverlauf, Fertigstellung) zu den geplanten baulichen Maßnahmen beim Ausbau der Schulstandorte, Aufbau von Mobilbauten und dem Umbau der Grundschulen zu Ganztagsschulen in Hemelingen.

Hierbei ist auch eine Planung für die rechtzeitige Gewinnung und ggf. Ausbildung des erforderlichen Fachpersonals vorzulegen.

Auf der Planungskonferenz "Schulstandortplanung in Hemelingen" am 13.03.19 wurden nur vage Angaben zum zeitlichen Ablauf der geplanten Maßnahmen gemacht und der Beirat fordert nun die Konkretisierung.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Fridays for Future

Gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung

Beschluss: "Fridays for Future"
Der Beirat Hemelingen begrüßt die zahlreiche Teilnahme von Bremer Schülerinnen und Schülern an den mittlerweile weltweit stattfindenden Demonstrationen unter dem Motto "Fridays for Future" als weithin sichtbares Zeichen zivilen Ungehorsams.

Begrüßenswert ist in dem Zusammenhang, dass neben zahlreichen Politikern aus nahezu allen Parteien auch Bundes- und Landesminister, wie die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung, Claudia Bogedan, Verständnis für das Handeln der Schülerinnen und Schüler zeigen. Oftmals ist in den letzten Jahren beklagt worden, dass sich Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nicht oder nicht ausreichend mit ihrer Situation auseinandersetzen und sich in Teilen von politischen Themen abgewendet haben. Umso erfreulicher sind die jetzt erkennbaren Anzeichen einer Trendwende.

Dabei unterstützen wir nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Lehrerkollegien und Schulleitungen in unserem Beiratsgebiet, die in einem gemeinsamen Dialog mit der Politik die Chance bekommen sollen, das Zukunftsthema Klimaschutz auch über die Teilnahme an den "Fridays for Future"-Demonstrationen hinaus in den lebendigen Schulalltag thematisch zu integrieren.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

Haushaltsantrag Fortführung Stadtteilmarketing

Gerichtet an: Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Beschluss: Haushaltsantrag zur Fortführung des Stadtteilmarketings nach § 8 Abs. 4 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter
Der Beirat Hemelingen fordert die weitere Verlängerung des Stadteilmarketings sowie eine angemessene Erhöhung des Budgets, welche die gestiegenen Lohn- und Sachkosten der letzten 10 Jahre ausgleicht. Der Beirat Hemelingen fordert die Mitglieder der Wirtschaftsdeputation und die Abgeordneten der Stadtbürgerschaft auf, sich diesem Vorschlag anzuschließen.

Der Beirat würde es mit Blick auf die Planungssicherheit begrüßen, wenn eine Zuwendungszusage vor Oktober 2019 erfolgt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, Enthaltungen)

Haushaltsantrag Ankommen im Quartier

Gerichtet an: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Beschluss: Haushaltsantrag nach § 8 Abs. 4 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter zur Verstetigung des Projektes "AiQ – Ankommen im Quartier" und "Integrationsmitarbeiterin im Haus der Familie"
Der Beirat Hemelingen begrüßt die Einrichtung der halben Projektstelle "Ankommen im Quartier – AiQ" und der halben Projektstelle "Integrationsmitarbeiterin im Haus der Familie", beide angesiedelt im Mehrgenerationenhaus Mobile. Der Beirat fordert die Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel zur Verstetigung der beiden Stellen. Hemelingen ist schon seit der Industrialisierung Integrationsort, der Bedarf zur Integration der neu zugewanderten Geflüchteten und der neu Zugewanderten EU-Bürger, vor allem aus Osteuropa, ist weiterhin vorhanden und wird auch auf nicht absehbare Zeit vorhanden sein.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Haushaltsantrag Aufstockung OJA Mittel

Gerichtet an: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Beschluss: Haushaltsantrag nach § 8 Abs. 4 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter zur Aufstockung der Budgets der Jugendhilfe
Der Beirat Hemelingen begrüßt die verbesserte Ausstattung der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Finanzen und die Einrichtung eines zusätzlichen Integrationstopfes für den Bereich Kinder und Jugendliche.

Der Beirat Hemelingen fordert eine 20 %ige Erhöhung der Mittel der Kinder- und Jugendförderung und zusätzlich weitere Einrichtungen in den unterversorgten Bereichen des Stadtteils. Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollte der zusätzlich aufgelegte Integrationstopf verstetigt werden, die Zielgruppe sollte neben den Geflüchteten zukünftig um EU-Zuwanderer, z.B. aus Osteuropa, ergänzt werden.

Eine Aufstockung des Budgets sollte den bisher nicht gut versorgten Ortsteilen im Stadtteil besser zu gute kommen. Zusätzlich sollte auch die Förderung der Jugendverbände aufgestockt werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Haushaltsantrag Ausstattung Ortsamt

Gerichtet an: Senatskanzlei

Beschluss: Haushaltsantrag gemäß § 8 Abs.4 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter (BeirOG) – Bessere Ausstattung des Ortsamtes
Der Beirat Hemelingen fordert den Haushaltsgesetzgeber mit diesem Antrag auf, im Doppelhaushalt 2020/2021 das Personalbudget für die stadtbremischen Ortsämter mit einer zusätzlich halben Stelle (TVL 10) pro Stadtteil auszustatten, so dass diese Organisationseinheiten in die Lage versetzt werden, die ihnen ortsgesetzlich übertragenen Aufgaben in dem vom Senat und der Stadtbürgerschaft vorgegebenen Umfang auszuführen.

Begründung:

Insbesondere durch die in den beiden vergangenen Jahrzehnten, zuletzt im Dezember 2018, vorgenommenen Novellierungen des BeirOG hat sich der Aufgabenumfang der von den Ortsämtern wahrzunehmenden Aufgaben qualitativ und quantitativ stark verändert. Es wird mobiler und flexibler gearbeitet.

Möglich machen dieses die neuen Kommunikationstechnologien. In Folge dieser Entwicklung müssen immer mehr und immer schneller Informationen verarbeitet werden. Das hat neben dem gesetzlich übertragenen Aufgabenzuwachs zu einer starken Verdichtung der Arbeit im Bereich der kommunalen Sachbearbeitung auch zu Veränderungen bei der Aufgabenzuweisung an die Beschäftigten in den Ortsämtern geführt.

Es besteht dringender Handlungsbedarf.

In einem von sämtlichen Ortsamtsleitungen unterzeichneten "Brandbrief" vom Februar 2019 an die in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen wurde auf die prekäre Situation in den stadtbremischen Ortsämtern hingewiesen, schwerpunktmäßig ausgelöst durch

1. verstärkte Aktivitäten in den Sozialen Medien

2. die Beteiligung von bestimmten Zielgruppen an stadtteilbezogenen
Entscheidungen (Senioren, Jugend)

3. eine zunehmend stärkere Bürgerbeteiligung

4. die Förderung des ehrenamtlichen Engagements

als Folge der vom Ortsgesetzgeber gewollten Kompetenzstärkung der stadtbremischen Beiräte.

Um die Arbeitsfähigkeit der Ortsämter vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen auch weiterhin gewährleisten zu können, bedarf es zwingend einer angemessenen Aufstockung des Personalbudgets bei den Ortsämtern.

Darüber hinaus ist eine verstärkte Präsenz der Beiräte und Ortsämter im Bereich Social Media als unverzichtbarer Bestandteil eines niederschwelligen Demokratieangebots ohne Bereitstellung der hierfür erforderlichen personellen Ressourcen nicht leistbar. Das von allen politischen Parteien proklamierte Ziel einer stärkeren Beteiligung bzw. Einbindung bestimmter Zielgruppen, wie u.a. Jugendlicher, kann ohne ausreichende Personal- und Sachmittel nicht erreicht werden.

Der Beirat Hemelingen bittet den Haushaltsgesetzgeber, im Doppelhaushalt 2020/2021 für die dringend erforderliche Mittelausstattung bei den stadtbremischen Ortsämtern Sorge zu tragen, damit diese in die Lage versetzt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben in dem vom Ortsgesetzgeber festgelegten Umfang wahrzunehmen.

Der Beirat Hemelingen bittet um eine zeitnahe Übermittelung der Beratungsergebnisse in den für die Weiterbehandlung zuständigen politischen Gremien.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatskanzlei vom 03.04.2020:
Beschlussantwort herunterladen (pdf, 83.8 KB)

Haushaltsantrag Sanierung Arberger Heerstraße

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Haushaltsantrag nach § 8 Abs. 4 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter zur Sanierung oder zum Neubau der Arberger Heerstraße im Abschnitt zwischen "Auf dem Hellen" und "Nauheimer Straße"
Nachdem im Jahr 2016 und 2017 o.g. Anliegen des Beirates nicht nachgekommen wurde, erneuert der Beirat mit Beschluss vom 9.05.2019 den Haushaltsantrag zur Sanierung bzw. zum Neubau der Arberger Heerstraße und der Nebenanlagen im Abschnitt zwischen "Auf dem Hellen" und "Nauheimer Straße". Der Zustand der Straße hat sich weiter verschlechtert, Maßnahmen sind dringend geboten.

Bei der Neuplanung sind alle Verkehrsteilnehmer*innen ausreichend zu berücksichtigen, notwendige Kanalbaukosten sind ebenfalls zu berücksichtigen, wir verweisen auch auf die bisherigen Haushaltsanträge zu dem Thema.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Beschlussantwort siehe folgender Antrag

Haushaltsantrag Sanierung Hemelinger Heerstraße

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Haushaltsantrag nach § 8 Abs. 4 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter zur Sanierung oder zum Neubau der Hemelinger Heerstraße im Abschnitt zwischen "Marschstraße" und "Stackkamp"
Nachdem im Jahr 2016 und 2017 o.g. Anliegen des Beirates nicht nachgekommen wurde, erneuert der Beirat mit Beschluss vom 9.05.2019 den Haushaltsantrag zur Sanierung oder zum Neubau der Hemelinger Heerstraße im Abschnitt zwischen "Marschstraße" und "Stackkamp". Der Zustand der Straße hat sich weiter verschlechtert, Maßnahmen sind dringend geboten.

Bei der Neuplanung sind alle Verkehrsteilnehmer*innen ausreichend zu berücksichtigen, insbesondere soll die Anlegung Eines Radweges stadteinwärts auf der rechten Seite mit eingeplant werden, aber ohne Schädigung des Baumbestandes, wir verweisen auch auf die bisherigen Haushaltsanträge zu dem Thema.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 27.05.2020:
Für Ihr Schreiben vom 10.05.2019, in dem Sie den o.g. Beschluss des Beirats vom 09.05.2019 übersendet und um die Einstellung von Mitteln für die Sanierung oder Neubau der Hemelinger Heerstraße zwischen Marschstraße und Stackkamp sowie Sanierung oder Neubau der Arberger Heerstraße im Abschnitt zwischen Auf der Hellen und Nauheimer Straße in den Doppelhaushalt 2020/2021 bitten, danke ich.
Zum Verfahren weise ich darauf hin, dass das Haushaltsaufstellungverfahren offiziell mit dem Beschluss der Eckwerte begonnen hat. Auf dieser Grundlage entwerfen die Ressorts ihre Haushaltspläne, die sie im weiteren Verlauf über die Deputation und dem Senat der Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung zuleiten. Über Ihren Antrag sowie einer Stellungnahme des Ressorts werden die Gremien jeweils unterrichtet. Das Ergebnis wird Ihnen dann zeitnah zugeleitet.

Dennoch möchte ich Ihnen gern mitteilen, wie sich die Einschätzung meines Hauses darstellt.

Aus Sicht der Straßenerhaltung können wir feststellen, dass sich sowohl die Hemelinger Heerstraße im genannten Abschnitt als auch die Arberger Heerstraße in dem o.g. Abschnitt in einem sanierungsbedürftigen aber noch verkehrssicheren Zustand befinden.
Es wird auch weiterhin sichergestellt, dass die Verkehrssicherheit mit kleineren Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der wahrzunehmenden Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht geben sein wird.

Der Wunsch für die Sanierung oder Neubau der Hemelinger Heerstraße zwischen Marschstraße und Stackkamp und auch der Arberger Heerstraße im Abschnitt zwischen Auf der Hellen und Nauheimer Straße, mit dem Ziel einer deutlichen Verbesserung des Straßenzuges ist nachvollziehbar.

Insbesondere mit Blick auf die hohen Kosten dieses Projektes werden die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vor dem Hintergrund der Festlegung der Haushaltseckwerte nicht die Haushaltsmittel in dem Umfang zur Verfügung gestellt, welche erforderlich sind, um eine Planung mit der Umsetzung (Neubau) dieser Maßnahme zu ermöglichen.

Ich bedauere, Ihnen derzeit eine für Sie wenig befriedigende Antwort geben zu können, bitte aber angesichts der Gesamtsituation um Ihr Verständnis.

Haushaltsantrag "Wohnen in Nachbarschaften"

Gerichtet an: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport; Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Haushaltsantrag nach § 8 Abs. 4 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter zur Aufstockung der Budgets "Wohnen in Nachbarschaften" sowie "Soziale Stadt" und Überarbeitung der Gebietsgrenzen
Der Beirat Hemelingen fordert eine Aufstockung der Budgets WiN und Soziale Stadt und erneuert damit seine Haushaltsanträge aus 2016 und 2017. Der Beirat begrüßt die Evaluation der Programme und eine Aktualisierung des kleinräumigen Monitorings.

Der Beirat fordert weiterhin die Überarbeitung der Gebietsgrenzen, einzubeziehen ist das Quartier zwischen Beneckendorfallee, Zeppelinstraße, Vahrer Straße und Uelzener Straße, da dort laut kleinräumigen Monitoring ähnliche Sozialdaten vorliegen wir im jetzigen WiN-Bereich. Zudem sollte, zumindest bis zum Auslaufen der Nutzung, das Übergangswohnheim Arberger Heerstraße in das WiN-Gebiet einbezogen werden. Auf Dauer sollte das Jugendhaus Hemelingen in das Gebiet aufgenommen werden, da die Nutzer*innen zu einem sehr großen Teil aus dem Ortsteil Hemelingen kommen.

Nach der Kürzung der Gebietsbudgets Soziale Stadt aufgrund der Kürzungen des Programms vom Bund ist nach der Erhöhung der Mittel auf ein höheres Niveau als vor der Kürzung vor über 5 Jahren das Gebietsbudget nicht wieder aufgestockt worden, stattdessen wurde ein "zentraler" Topf angelegt, der sich der demokratischen Kontrolle durch Beirat und WiN-Forum entzieht. Die Mittel sollten wieder den Quartiersbudgets zugeführt werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Eingang am 27.03.2020:
Beschlussantwort herunterladen (pdf, 155.8 KB)

Haushaltsantrag "Schlichten in Nachbarschaften"

Gerichtet an: Der Senator für Inneres; Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport; Der Senator für Justiz und Verfassung

Beschluss: Haushaltsantrag nach § 8 Abs. 4 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter zur Zukunft des Programms "Schlichten in Nachbarschaften in Hemelingen" des TOA Bremen
Der Beirat Hemelingen fordert eine Verstetigung des Programms "Schlichten in Nachbarschaften in Hemelingen" des TOA Bremen. Dazu werden der Senator für Inneres, die Senatorin für Soziales und der Senator für Justiz aufgefordert entsprechend ausreichend Haushaltsmittel den jeweiligen Deputationen bei den Haushaltsberatungen vorzuschlagen. Derzeit sind dafür in Hemelingen insgesamt ca. 15.000 € notwendig.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort des Senators für Justiz und Verfassung vom 23.05.2019:
Im Justizressort werden ausschließlich Landesaufgaben wahrgenommen. Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter als von der Stadtbürgerschaft beschlossenes Ortsgesetz kann daher keine Haushaltsanträge für die Haushaltsaufstellung des Landes vorsehen, so dass der Senator für Justiz- und Verfassung insoweit auch nicht Adressat von Haushaltsanträgen der Beiräte sein kann. Im Verantwortungsbereich des Senators für Justiz und Verfassung gibt es insbesondere keine zuständigen kommunalen Stellen, welche Pflichten nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter wahrzunehmen haben. Darauf haben wir in den vergangenen Jahren im Rahmen der HH-Aufstellung auch immer wieder hingewiesen, um Fehlvorstellung bei Haushaltsanträgen zu vermeiden.

Schon aus diesem Grunde kann Ihr Antrag in unserem Geschäftsbereich keine Berücksichtigung finden. Aber auch inhaltlich wäre das Justizressort für diesen Antrag unter keinem Aspekt zuständig. § 8 Abs. 4 OrtsG sieht vor, dass der Beirat das Recht hat, Haushaltsanträge zu Projekten bei der fachlich zuständigen Senatsbehörde zu stellen. Das Projekt "Schlichten in Nachbarschaften" gehört aber nicht zum Aufgabenbereiche des Justizressorts, denn zuständig ist das Justizressort ausschließlich für den in der Strafprozessordnung gesetzlich normierten, von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten angeordneten Täter-Opfer-Ausgleich. Bei "Schlichten in Nachbarschaften" handelt es sich hingegen um ein niedrigschwelliges Angebot zur Befriedung der Nachbarschaft.

Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und hoffe, dass Sie eine Finanzierung des Programms anderweitig erreichen können.

Antwort des Senators für Inneres vom 07.05.2020:
Zu dem o. g. Antrag des Beirates Hemelingen mit Beschluss vom 09.05.2019 möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Im Haushaltsentwurf 2020/21 ist keine entsprechende Mittelbereitstellung durch den Senator für Inneres vorgesehen. Der Antrag wurde aufgrund des Bezugs zum Programm "Wohnen in Nachbarschaften" (WIN) an das zuständige Ressort weitergeleitet. Das Ressort Soziales, Jugend, Integration und Sport hat die Mittelbedarfe in die Haushaltsberatungen eingebracht.

Am 26.03.2020 hat die Deputation für Inneres dem Vorschlag des Senators für Inneres zu den Anträgen nach § 32 Abs. 1 OBG zur Haushaltsaufstellung 2020/2021 zugestimmt.

Ausschluss Freiluftpartys Hemelinger See

Gerichtet an: Ordnungsamt

Beschluss: Ausschluss von Freiluftpartys am Hemelinger See
Der Beirat Hemelingen schließt die Flächen um den Hemelinger See für die Veranstaltung von Freiluftpartys aufgrund der am Hemelinger Sand genehmigten Veranstaltung Die Komplette Palette für das Jahr 2019 aus.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Carsharingausbau

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Carsharing in Hemelingen ausbauen
Der Beirat Hemelingen nimmt erfreut zur Kenntnis, dass in den letzten Jahren das Angebot an Carsharing-Stationen im Ortsteil Hastedt auf 5 Stationen ausgebaut worden ist. Carsharing entlastet den Parkraum ohne Restriktionen für die individuelle Mobilität. Somit wird ein Beitrag geleistet, dass enge Straßen für Feuerwehr und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Lieferfahrzeuge und auch Geh- und Radwege besser passierbar werden.

Der Beirat Hemelingen sieht aber immer noch erheblichen Bedarf an weiteren Carsharing-Stationen in den anderen Ortsteilen. Im Ortsteil Hemelingen gibt es nur eine Station im Nordwesten des Ortsteils und eine Station im Ortsteil Sebaldsbrück am Straßenbahndepot.

Daher fordert der Beirat Hemelingen vom Senat:

• Den weiteren Ausbau des Carsharing-Angebots positiv zu unterstützen und eine Planung vorzulegen, wie der Ausbau des Carsharing-
Angebots im Stadtteil Hemelingen vorangetrieben werden kann.
• Insbesondere auch eine Versorgung der schlecht oder gar nicht versorgten Ortsteile sicher zu stellen.
• Als ersten Schritt in diese Richtung ist eine weitere Station in Hemelingen (z. B. "Neue Mitte Schlengstraße"), eine erste Station in Arbergen
und eine Station an der Mobilitäts-Drehscheibe "Bahnhof Mahndorf" notwendig.

Auch von Dienstleistungsunternehmen in der Carsharing-Branche wünscht der Beirat Hemelingen eine stärkere Berücksichtigung beim Ausbau von Carsharing im Stadtteil Hemelingen. Der Beirat unterstützt hierbei auch gerne bei der Suche nach geeigneten Standorten.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 06.08.2019:
Ich nehme den Beschluss zur Kenntnis und bin offen für den weiteren Austausch mit dem Ortsamt, dem Beirat und den Bürgerinnen und Bürgern von Hemelingen. Ich kann nach Wunsch des Beirates im Herbst 2019 zu einem gemeinsamen Termin einladen, der dem allgemeinen Austausch – auch mit den in Bremen aktiven Carsharing-Anbietern – in dieser Angelegenheit dienen soll.

Die Erweiterung des Carsharing-Angebots im gesamten Stadtgebiet ist ein politisch getragenes Ziel. Jedoch muss darauf hingewiesen werden, dass Carsharing in Bremen als eine marktwirtschaftlich basierte Dienstleistung ohne öffentlichen Zuschuss erfolgt. Der Betrieb muss sich folglich selbst finanzieren, was auch eine wirtschaftliche Betrachtung bei der Auswahl von Stationsstandorten erfordert, wenn dort langfristig ein Carsharing-Angebot gesichert werden soll. Um ein Carsharing-Angebot wirtschaftlich betreiben zu können, sind einige Kriterien besonders wichtig. Vor allem: eine ausreichende Dichte an potentiellen gewerblichen und privaten NutzerInnen aber auch Stationsstandorte, die für NutzerInnen gut erreichbar und gut sichtbar sind und sich nicht in sog. Angsträumen befinden.

Ich werde die vom Beirat Hemelingen vorgeschlagen Standorte anhand dieser Kriterien sowie die Umsetzungsmöglichkeiten für mobil.punkte (Car-Sharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum) prüfen. Bei Bedarf wird zur Standortsichtung zu einem Ortstermin eingeladen. Für eine Anlage von mobil.punkten im öffentlichen Straßenraum muss zur effizienten Nutzung öffentlicher Mittel jedoch sichergestellt sein, dass sich im Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe auch Anbieter für einen Betrieb an diesen Stationen finden. Ein marktbasiertes Wachstum von Carsharing in innenstadtferneren Stadtteilen und gering verdichteten Stadtbereichen gestaltet sich in allen Städten nach wie vor schwierig. Dies sollte bei den Erwartungen an die Carsharing-Anbieter berücksichtigt werden.

Die in Bremen aktiven Car-Sharing-Anbieter ZET (ehemals Move About) und cambio arbeiten grundsätzlich an der Ausweitung ihrer Angebote. Alle sieben Stationen im Stadtteil Hemelingen sind auf Initiative von cambio außerhalb des öffentlichen Straßenraums entstanden und somit rein privatrechtlicher Natur. Die zwei Stationen im Ortsteil Hemelingen sind derzeit nicht zufriedenstellend ausgelastet. cambio wäre aber bereit gemeinsam mit dem Beirat nach geeigneteren Flächen im Stadtteil zu suchen. Vom Anbieter ZET sind derzeit keine Aktivitäten im Stadtteil Hemelingen bekannt.

Das Stellplatzortsgesetz bietet eine Möglichkeit, das wirtschaftliche Risiko bei der Erschließung neuer Stadtteile für Car-Sharing-Anbieter etwas zu senken. Seit dem 1.1.2013 ist das neue Stellplatzortsgesetz in Kraft. Seitdem wird Bauherren in Bremen die Möglichkeit eingeräumt, neben der Realherstellung von Stellplätzen oder der Zahlung einer Ablöse zumindest einen Teil der Stellplätze durch ein Mobilitätskonzept abzulösen. Hierzu zählt auch die Integration von Carsharing (durch eine Finanzierung von Carsharing-Mitgliedschaften und/oder der Einrichtung einer Carsharing-Station auf dem Baugrundstück).

Wenn dieses für Bauvorhaben in Hemelingen von Interesse ist, kann gerne auf das Beratungsangebot des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr (Ansprechpartner: Herr Kirpal, E-Mail: thomas.kirpal@bau.bremen.de, Tel.: (0421) 361-9216) verwiesen werden.

Budget des Jugendbeirates

Beschluss: Budget des Jugendbeirates
Der Beirat Hemelingen überträgt dem Jugendbeirat 5.500 € aus Globalmitteln. Insgesamt stehen dem Jugendbeirat somit im Jahr 2019 7.500 € zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Entwicklung Allerhafenbecken

Gerichtet an: Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Beschluss: Mittel- bis langfristige Entwicklung des Allerhafenbeckens
Der Beirat Hemelingen fordert den Senat auf, das Allerhafenbecken als Becken für den Hafenbetrieb an der Mittelweser aufzugeben. Die an das Becken angrenzenden Flächen sind durch einen neuen Bebauungsplan für eine andere Nutzung vorzusehen. Die vorhandenen Erbpachtverträge dürfen nicht verlängert werden. Bei Auslaufen der Verträge ist für das entsprechende Grundstück eine Veränderungssperre auszusprechen, bis ein neuer Bebauungsplan vorliegt. Des Weiteren wird der Senat aufgefordert mit der swb AG darüber zu verhandeln, die freiwerdenden Flächen auf dem Gelände des Kraftwerkes Hastedt für eine neue Nutzung freizugeben. Auch diese Flächen sind dann in den neuen Bebauungsplan zu integrieren. Der neue Bebauungsplan muss eine Mischnutzung aus nicht schädlichem Gewerbe und Wohnungsbau vorsehen.

Begründung:
"Stadt am Fluß" muss auch für Hemelingen gelten! Eine neue Entwicklung rund um das Allerhafenbecken, direkt angrenzend an die neuen Wohngebiete auf dem ehemaligen Könecke und dem ehemaligen Coca-Cola Gelände gibt dem Stadtteil ein neues Aussehen und den Menschen im Stadtteil die Möglichkeit die Weser besser wahrzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

Antwort der Senatorin für Wissenschaft und Häfen vom 14.11.2019:
Beschlussantwort herunterladen (pdf, 662.6 KB)

Nachtrag der Senatorin für Wissenschaft und Häfen vom 25.02.2020:
Ausführungen zur Bedeutung der Hemelinger Häfen für den Binnenschiffsverkehr der bremischen Häfen

Bedeutend für den wasserseitigen Umschlag im Allerhafen ist vor allem das Kies- und Sandwerk der Firma Renne, die an dem Bremer Standort Kies, Sand und Splitsorten überwiegend aus der Mittelweser per Binnenschiff vertreibt. Bei einer langfristigen Betrachtung der Schiffsanläufe allgemein in den Hemelinger Häfen und im Besonderen bei der Fa. Renne ist im Zeitraum von 2010 bis 2019 festzustellen, dass ab dem Jahr 2015 die Anzahl der Schiffsanläufe rückgängig ist. Gleichzeitig lässt sich aber feststellen, dass ab 2015 die Schiffsgrößen erheblich zugenommen haben. Eine Übersicht der tatsächlich gelöschten oder geladenen Mengen im Allerhafen bestätigt dann auch, dass für mehr Ladungstonnen weniger Schiffe fahren mussten. Die jährlichen Ladungsmengen haben im Gegensatz zu den Schiffsanläufen ab 2015 in der Tendenz zugenommen. Diese Tatsache ist als eine direkte Folge der Ausbaumaßnahmen an der Mittelweser zu bewerten, die von Bremen aufgrund eines Abkommens mit dem Bund in den vergangenen Jahren mit insgesamt ca. 20 Mio. € mitfinanziert worden ist und größeren Schiffseinheiten mittlerweile den Verkehr auf der Mittelweser ermöglicht.
In dem betrachteten Zeitraum von 2010 bis 2019 ist der prozentuale Anteil der Binnenschiffe in den Hemelinger Häfen an den Binnenschiffsanläufen in Bremen-Stadt kontinuierlich bis auf 30,19 % im Jahr 2019 angestiegen. Die Bedeutung der Hemelinger Häfen für den Binnenschiffsstandort Bremen lässt sich hieran gut erkennen. Der Allerhafen selbst stellt mit einem Anteil von knapp 20 % am Gesamtumschlag der Hemelinger Häfen seine Bedeutung für das Hafenareal am Wirtschaftsstandort Hemelingen dar.

Die Fa. Renne hat verschiedene Erbbaurechtsgrundstücke an der Südseite des Allerhafens, die zusammenhängend eine Größe von 11.797 m² aufweisen und eine Laufzeit bis zum 31.12.2050 haben. Die Fa. Renne hat im vergangenen Jahr erhebliche Modernisierungsmaßnahmen in ihrem Betrieb durchgeführt, die Grund dafür waren, dass der Umschlag in 2019 eingeschränkt war. Die Fa. Renne besitzt noch weitere Erbbaurechte in einer Gesamtgröße von 1.731 m² und einer Laufzeit bis zum 31.12.2025. Auf diesem Grundstück an der Straße Zum Allerhafen ist das Vertriebsbüro der Firma untergebracht.
Neben der Fa. Renne besitzt die Fa. Nehlsen an der Nordseite des Allerhafens verschiedene Erbbaurechtsgrundstücke in einer Größe von insgesamt 8.585 m² und einer Laufzeit bis zum 31.12.2033.
Am Kopf des Allerhafens befindet sich ein Erbbaugrundstück der Fa. Hirdes in einer Größe von 7.228 m² und einer Laufzeit bis zum 31.12.2025. Eine Auflistung über die bestehenden Erbbaurechte mit den entsprechenden Laufzeiten wurde dem Beirat Hemelingen bereits im Mai 2019 durch bremenports zur Verfügung gestellt.

Neben den bereits genannten Investitionen der Fa. Renne hat auch die Peper & Söhne Gruppe, die am Allerhafen ein Eigentumsgrundstück besitzt, in den Firmensitz investiert. In diesem Zusammenhang konnten Ansiedlungsgespräche mit einer Firma, die sich mit Unterwasser-Robotik-Systemen beschäftigt, zu einem positiven Abschluss gebracht werden. Die sich neu ansiedelnde Firma Rosen wird vom Standort am Allerhafen aus die von ihr entwickelten Unterwasser-Robotik-Systeme erproben mit dem Ziel einer weltweiten Vermarktung.

Die vorstehenden Ausführungen mögen die Stellungnahme vom 14.11.2019 weiter verdeutlichen und nachvollziehbar machen, warum eine Aufgabe des Allerhafenbeckens für den Hafenbetrieb vonseiten der senatorischen Behörde abgelehnt wird.

Darüber hinaus wird Frau Senatorin Dr. Claudia Schilling am 26.03.2020 bei einem Vor-Ort-Termin am Allerhafen gerne für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

Geruchsbelastung senken und Planungen Diedrich-Wilkens-Straße

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Geruchsbelastungen senken und Planungen an der Diedrich-Wilkens-Straße voranbringen
Der Beirat Hemelingen musste am 06.05.2019 bei der Planungskonferenz "Zukunft Diedrich-Wilkens-Straße" ernüchtert zu Kenntnis nehmen, dass in den letzten drei Jahren, seit das Geruchsgutachten vorgelegt wurde, keine Fortschritte zu verzeichnen sind. Das Geruchsgutachten hatte aufgezeigt, dass die Geruchsbelastung zu hoch ist und Wohnbebauung dort nicht zulässig ist. Es ist davon auszugehen, dass auch auf der anderen Seite der Diedrich-Wilkens-Straße, in der vorhandenen Wohnbebauung, der Grenzwert überschritten wird.

Weder wurden von Seiten der Gewerbeaufsicht Maßnahmen ergriffen um die Geruchsbelastung zu senken noch wurden von Seiten der Stadtplanung Alternativen für die zukünftige Nutzung aufgezeigt und mit dem Beirat beraten.

Daher fordert der Beirat Hemelingen vom Senat:
• Die Gewerbeaufsicht aufzufordern in Zusammenarbeit mit dem Beirat und den verursachenden Unternehmen die Entwicklung von Maßnahmen fortzusetzen, die die Geruchsbelastung senken und weiteren Wohnungsbau in Hemelingen (z. B. Könecke/Coca Cola Gelände) nicht zu gefährden. Hierbei ist entsprechend der Entwicklung weiterhin der jeweils neueste Stand der Technik als Maßstab heranzuziehen.
• Endlich konstruktive Gespräche zur Zukunft des Geländes an der Diedrich-Wilkens-Straße aufzunehmen.
• Einen Planaufstellungsbeschluss vorzubereiten, der das Ziel hat, den B2415 (vormals B2162) in Verbindung mit einer Überprüfung des
jüngsten Geruchsgutachtens zu überarbeiten und auch in Abhängigkeit von der Entwicklung des nahe gelegenen Geländes von Könecke und Coca Cola neue Planungsziele zu definieren.
• Bis zur Aufstellung eines neuen B-Plans eine Zwischennutzung des Geländes zuzulassen und mit Interessent*innen Gespräche aufzunehmen. Hierbei sind unbedingt die Zwischenzeitzentrale mit einzubinden und die Anwohner*innen zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 28.11.2019:
Die Fläche ist aufgrund der Geruchsbelastungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes ungeeignet. Alternativ soll dort ggf. eine öffentliche Grünanlage im Tamra-Hemelingen-Parks entwickelt werden. Voraussetzung hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes 2162, der bisher Wohnbauflächen festsetzt. Der Eigentümer der benachbarten Coffein Compagnie hat sich in diesem Zusammenhang bereit erklärt, einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Grünanlage zu leisten. Über die Höhe des Beitrages wird aktuell mit dem Eigentümer verhandelt. Abhängig vom Ausgang der Gespräche kann erst dann eine Aussage zu den weiteren Planungsschritten und zur zeitlichen Perspektive erfolgen.

Die Geruchsbelastungen im Zentrum Hemelingens werden gemäß gutachterlichen Aussagen insbesondere durch die Coffein Compagnie (Entkoffeinierung) sowie in geringerem Umfang durch den Kaffeeröstbetrieb Jacobs Douwe Egberts an der A 1 verursacht. Nach Angaben der Gewerbeaufsicht haben mit beiden Firmen Gespräche über eine weiterhin mögliche Geruchsminimierung stattgefunden. Demzufolge wird jede weitere betriebliche Veränderung, ob Anlagenänderung oder Einführung neuer Verfahren, vor diesem Hintergrund diskutiert.
Beide Betriebe planen derzeit Änderungen an Teilen Ihrer Produktionsanlagen, die sich jedoch voraussichtlich nicht auf die Geruchs-Gesamtsituation auswirken werden.

Die Coffein Compagnie lässt derzeit eine Geruchsprognose durch den TÜV-Nord erstellen, da eine Entcoffeinierungsanlage auf Wasserbasis getestet und ausgebaut werden soll.

Jacobs Douwe Egberts plant eine längerfristige Änderung in der Gefriertrocknung, auch dazu wird eine Geruchsprognose durch den TÜV-Nord erstellt. Die Mahlanlagen wurden sukzessive von 9 auf 3 reduziert, ab 2020 wird der gesamte Mahlbereich in ein anderes JDE-Werk verlegt. Dadurch entfallen weitere Geruchsquellen.

Nachtrag der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 23.01.2020:
Es zeichnet sich ab, dass perspektivisch eine öffentliche Grünanlage entstehen wird. Allerdings ist eine abschließende Klärung der Finanzierung derzeit noch ausstehend, ich gehe aber davon aus, dass es hierzu in absehbarer Zeit Klarheit geben wird. Dieses vorausgesetzt, muss anschließend der B-Plan 2162 durch neues Planungsrecht ersetzt werden. Zwischenzeitig könnte die Fläche sicherlich anders genutzt werden; zu beachten wäre in jedem Fall die Verträglichkeit mit dem Umfeld. Die Fläche befindet sich im Eigentum vom SV Infra. Konkrete Zwischennutzungsvorschläge müssen sowohl dort, als auch mit der Stadtplanung abgestimmt werden. Grundsätzlich stehen wir einer Zwischennutzung positiv gegenüber.

Geschwindigkeitsmesstafeln

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Förderung von Geschwindigkeitsmesstafeln
Beschluss herunterladen (pdf, 57 KB)

Mittelinsel Hastedter Osterdeich

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Übernahme der Kosten aus dem Verkehrsbudget – Planungskosten Mittelinselverlängerung Hastedter Osterdeich Höhe Paulaners

Auf dem Hastedter Osterdeich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge von der Malerstraße kommend links über die durchgezogene Linie auf den Parkplatz des Paulanders/Wehrschloss abbiegen und damit den nachfolgenden sowie den Verkehr auf der Gegenseite behindern und gefährden. Daher soll eine Verlängerung der Mittelinsel geplant werden. Aus dem Verkehrsbudget stellt der Beirat Hemelingen dafür 5.500€ zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr vom 19.12.2019:
Es liegt uns nun eine grobe Kostenschätzung für die Umsetzung mit aufgedübelten Elementen über knapp 10.000 € vor. Hinzu kommen die die Erhaltungskosten in den ersten 10 Jahre in Höhe von ca. 1.000 €.
Die Planungskosten über eine Höhe von 5.500 € hatten Sie mit dem Beiratsbeschluss vom 15.08.2019 freigeben.

Die Gesamtkosten belaufen sich so auf ca. 16.000 €.

Der Beirat hielt sich eine Entscheidung vor, ob nach Vorliegen einer Kostenschätzung eine Lösung mit aufgedübelten Elementen die Maßnahme baulich umgesetzt werden soll.

Wenn der Beirat einer Umsetzung zustimmt, wird die Entwurfsplanung fertiggestellt und werden in die Trägerbefassung auf Sie zukommen.

Piktogramm Schlengstraße

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Aufbringung eines Piktogramms in der Schlengstraße
Der Beirat Hemelingen wünscht die Aufbringung zweier Piktogramme (Tempo 30) in der Schlengstraße im Einmündungsbereich Hannoversche Straße und aus Richtung Kreisverkehr kommend und stimmt einer Finanzierung aus dem Verkehrsbudget des Beirates zu.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Umbau Westerholzstraße

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Übernahme der Kosten aus dem Verkehrsbudget Umbau Westerholzstraße
Im Bereich zwischen Kleiner Westerholzstraße und Kirche soll die Fahrbahn unter Wegfall der zu schmalen Fahrradwege verbreitert werden, so dass ein Begegnungsverkehr mit parkenden Fahrzeugen, Radfahrern und fahrenden Fahrzeugen zukünftig problemlos möglich ist. Aufgesetztes Parken soll durch hohe Borde verhindert werden. Diese Lösung wird vom Beirat begrüßt. An den Einmündungen soll zusätzlich durch Poller verhindert werden, dass von dort aus zukünftig doch noch aufgesetztes Parken stattfindet.

Im Bereich zwischen Kleiner Westerholzstraße und Brüggeweg soll der erste Abschnitt nicht angefasst werden, da dieser vor ein paar Jahren bereits neu hergestellt wurde. Der zweite Abschnitt bis zum Brüggeweg soll wie im Bestand aber zusätzlich mit der Anordnung "Aufgesetztes Parken" hergestellt werden. Der Beirat lehnt diesen Vorschlag ab und wünscht eine Herstellung einer breiteren Fahrbahn unter Wegfall der zu schmalen Radwege auf ganzer Länge durchgängig von Kirche bis Brüggeweg. Die entstehenden Mehrkosten in Höhe von ca. 76.561,36 € laut beigefügter Kostenschätzung sollen aus dem Verkehrsbudget des Beirates Hemelingen übernommen werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Halteverbot Hemelinger Bahnhofsstraße

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Absolutes Halteverbot Hemelinger Bahnhofstraße
Auf der Hemelinger Bahnhofstraße kommt es immer wieder zu erheblichen Behinderungen des Verkehrs durch Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn parken. Insbesondere ist der Bereich zwischen Einmündung Osenbrückstraße und Einmündung Grete-Stein-Straße betroffen. Der Beirat fordert für die gesamte Hemelinger Bahnhofstraße ein absolutes Halteverbot mit Ausnahme der ausgewiesenen Parkplätze und die entsprechende Beschilderung.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Fortführung "Die Komplette Palette"

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Fortführung der kompletten Palette
Der Beirat begrüßt die Fortführung der kompletten Palette. Dem Antrag der Produktionsfirma Immonopol wird für den Zeitraum von 2020 - 2023 unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

1. Die Anzahl der lauten und langen Veranstaltungen wird auf 5 Veranstaltungen im Jahr begrenzt.
2. Es darf zu keinen Lärmbelastungen der Wohnbevölkerung östlich des Autobahnzubringers Hemelingen kommen.
3. Auch einkommensschwache Bürger*innen sollen über ein deutlich ermäßigtes Eintrittsticket an den zahlungspflichtigen Veranstaltungen teilnehmen können.
4. Es soll einen jährlichen Zwischenbericht des Veranstalters geben.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Neuzuschnitt Einzugsbereiche Grundschulen

Gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung

Beschluss:
Der Beirat stimmt der Veränderung der Einzugsgebiete der Grundschulen zu.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Alter Zuschnitt der Einzugsbereiche der Hemelinger Grundschulen:
Übersicht herunterladen (pdf, 1001 KB)

Neuer Zuschnitt der Einzugsbereiche der Hemelinger Grundschulen:
Übersicht herunterladen (pdf, 1 MB)

Hortversorgung Grundschule Glockenstraße

Gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung

Beschluss: Hortversorgung von Kindern aus der Schule an der Glockenstraße
Der Beirat Hemelingen fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, unverzüglich Planungen aufzunehmen, um die Hortversorgung von Kindern aus der Schule an der Glockenstraße (Hemelingen) in der Zeit von der Schließung des bisherigen Hortes der Bremer Evangelischen Kirche in der Christernstraße in 2020 bis zur Einführung des Ganztagsbetriebs an der Schule an der Glockenstraße zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 17.09.2019:
Vielen Dank für die Übermittlung des Beschlusses des Beirates Hemelingen zur Hortversorgung von Kindern aus der Schule an der Glockenstraße, mit dem der Beirat die unverzügliche Aufnahme der Planungen fordert, um die Hortversorgung in der Zeit von der Schließung des bisherigen Hortes der bremischen Evangelischen Kirche in der Christernstraße in 2020 bis zur Einführung des Ganztagesbetriebs an der Schule an der Glockenstraße zu gewährleisten.

Die Planungen zur Hortversorgung der Kinder aus der Schule an der Glockenstraße wurden unverzüglich aufgenommen.

Dem Beirat wird nach Vorliegen einer Lösung berichtet erstattet.

KiTa Ausbau in Hemelingen

Gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung

Beschluss: KiTa Ausbau in Hemelingen
Der Beirat Hemelingen erneuert aufgrund der weiterhin desaströsen Versorgungslage mit KiTa- und Krippenplätzen im Stadtteil Hemelingen seinen Beschluss aus der letzten Wahlperiode vom 06.12.2018

1. Der Beirat fordert ab sofort eine monatlich (zu jeder Beiratssitzung) vorzulegenden aktuellen Sachstand zum Fortschritt beim KiTa Ausbau und zu den Übergangslösungen (SoProMob/Container).

2. Der Beirat fordert die Deputation für Kinder auf, sich mit der desaströsen Versorgungssituation im Kita und Krippenbereich in Hemelingen zu befassen. Der Beirat bittet die Deputation um Aufklärung zu den Verspätungen bei allen Bauvorhaben Kita und Krippe und Übergangslösungen in Hemelingen.

3. Der Beirat behält sich vor - bei weiter schleppendem Ausbau - eigene Planungen zur Versorgung der Kinder zu erarbeiten und diese der Deputation gemäß §8 Abs. 2 OBG zur Beratung vorzulegen.

Hinweis: In allen Angelegenheiten der Schul-und Kindertagesstättenentwicklung im Stadtteil ist der Beirat gem. §9 Abs. 1 Nr. 12 OBG immer anzuhören!

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Umsetzung Schaltkästen Christernstraße

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Umsetzung der Schaltkästen an der Christernstraße
Der Beirat fordert, dass zur Herstellung der Verkehrssicherheit die Schaltkästen an der Ampel auf der Christernstraße in Höhe Glockenstraße versetzt werden.

Die Freie Hansestadt Bremen hat durch den Verkauf der Grünanlage dort einerseits Einnahmen erzielt und andererseits die insbesondere für die Kinder aus Kita und Grundschule sowie vom Spielplatz gegenüber gefährliche Situation erst geschaffen. Insoweit sieht der Beirat die dringende Pflicht des Senats die von ihm geschaffene Risikosituation zu beseitigen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr vom 16.10.2019:
Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Beirates Hemelingen vom 05.09.2019 zur Umsetzung der Schaltkästen an der Christernstraße (Höhe Glockenstraße) teilen wir Ihnen mit, dass die Feststellung der Eigentümer (Baulastträger) noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Bisweilen können wir lediglich mitteilen, dass der in unserer Baulast befindliche Schaltkasten unmittelbar neben der Lichtsignalanlage auch der Ampel zugehörig ist. Hierzu stehen wir derzeit mit Immobilien Bremen in Kontakt zur Prüfung, ob eine Verlegung auf das angrenzenden Schulgrundstück möglich ist.

Die alleine hierzu voraussichtlich benötigten Finanzmittel in Höhe von rd. 10 TEUR stehen derzeit allerdings nicht zur Verfügung. Mehrkosten für eine provisorische Ampelanlage würden sich darüber hinaus ergeben, wenn die Arbeiten nicht in den Schließzeiten der Schule und KiTa erfolgen würden. In Hinblick auf die bisher ermittelten Kosten bitten wir vorsorglich um Prüfung, ob Mittel des Stadtteilbudgets zur Verfügung stünden.

Sofern uns neue Sachverhalte bekannt werden, würden wir Ihnen diese umgehend mitteilen.

Parken am Hastedter Osterdeich

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Umsetzung Parken am Hastedter Osterdeich
Der Beirat Hemelingen fordert die sofortige Umsetzung der

VERKEHRSANORDNUNG Nr. VAO.0312/02/2014

vom 20.01.2018 auf Antrag vom 10.01.2014 und Anhörung vom 24.11.2017 zur Markierung der Parkflächen am Hastedter Osterdeich. Die Umsetzung soll vor der Frostperiode erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Schutzstreifen Christernstraße

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Fahrradsituation in der Christernstraße
Der Beirat Hemelingen fordert die Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer*innen in der Christernstraße zwischen Einmündung Hannoversche Straße und Brüggeweg in beiden Richtungen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Tempo 30 Hastedter Osterdeich

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Tempo 30 auf dem Hastedter Osterdeich
Der Beirat Hemelingen fordert eine Tempo-30-Strecke am Hastedter Osterdeich zwischen Hastedter Brückenstraße (Erdbeerbrücke) und Malerstraße.

Begründung:
In den Morgenstunden (zwischen 06.00 und 08.00 Uhr) befahren viele sehr große Lastwagen (Zubringer für Mercedes, Fa. Hirsch u.a.) den Hastedter Osterdeich mit hoher Geschwindigkeit besonders stadtauswärts. Dies ist mindestens erheblich beängstigend für Radfahrer*innen (auf dem parallel zur Straße verlaufenden Radweg) und Fußgänger*innen, welche die Straße überqueren. Potentiell ist es lebensbedrohend (insbesondere kurz hinter der Einmündung der Hastedter Brückenstraße, Richtung stadtauswärts, wo sich die Fahrbahn von zwei auf eine Spur verengt und Radfahrer*innen in Richtung stadteinwärts dicht an der Straße fahren müssen). Bei häufigem Stau auf dem Hastedter Osterdeich infolge Autobahnstau und daraus folgenden Umgehungsverkehren liegt zu diesen Zeiten die Geschwindigkeit ohnehin bei Schritttempo. Demzufolge kann der Unterschied zwischen 30 und 50 Km/ Std auf diesem Teilabschnitt für den Kraftverkehr nicht ausschlaggebend sein, für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist dies aber der Fall.

Zudem hält der Beirat Hemelingen auch aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeits-begrenzung, besonders nachts, für notwendig. So ist beispielsweise auf der Uphuser Heerstraße zwischen Thalenhorststraße und Autobahn aus Lärmschutzgründen eine Tempo-30-Strecke ganztags eingerichtet, der Beirat Hemelingen geht davon aus, dass die niedersächsische Regelung mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar ist und der Bereich keine geringere überregionale Bedeutung aufweist als der Hastedter Osterdeich.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Appell an den Beirat Östliche Vorstadt - Tempo-30-Strecke auf dem Osterdeich auf dem Beiratsgebiet der Östlichen Vorstadt fortsetzen
Der Beirat Hemelingen fordert eine Tempo-30-Strecke am Hastedter Osterdeich zwischen Hastedter Brückenstraße (Erdbeerbrücke) und Malerstraße. Es wird für Verkehrsteilnehmer zunehmend schwieriger zwischen Tempo 30 und Tempo 50 Bereichen zu unterscheiden, da diese im Bereich Hastedter Osterdeich/ Osterdeich häufig wechseln.

Der Beirat Hemelingen hält es für sinnvoll von der Malerstraße bis zum Tiefer durchgängig eine Tempo 30 Strecke anzuordnen.

Herausnahme Hastedter Osterdeich aus dem LKW-Führungsnetz

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Herausnahme des Hastedter Osterdeich aus dem LKW-Führungsnetz
Der Beirat Hemelingen fordert die Herausnahme des Hastedter Osterdeich zwischen Hastedter Brückenstraße (Erdbeerbrücke) und Malerstraße aus dem LKW-Führungsnetz.

Begründung:
Bei Stau auf der Autobahn verlagert sich der Verkehr sofort in die Hastedter Bereiche. Die Strecken sind nicht in der Lage diesen Ausweichverkehr aufzunehmen und "brechen zusammen". Für die Fahrer*innen der meist auswärtigen Fahrzeuge, insbesondere der LKW, ergibt sich kein Vorteil, denn der Stau wird lediglich von der Autobahn auf innerstädtische Straßen verlagert. Durch die Verzeichnung der Strecke im LKW Führungsnetz wird über die Navigationsgeräte diese Ausweichstrecke angezeigt - dass sollte zukünftig vermieden werden, um die Belastungen für die Anwohner*innen zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 16.12.2019
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Hastedter Osterdeich - Verkehrsüberwachung

Gerichtet an: Der Senator für Inneres

Beschluss: Verkehrsüberwachung am Hastedter Osterdeich
Der Beirat Hemelingen fordert eine Verkehrsüberwachung mit wiederholten, unregelmäßigen Geschwindigkeitsmessungen auf dem Hastedter Osterdeich zwischen Hastedter Brückenstraße (Erdbeerbrücke) und Malerstraße. Die Ergebnisse sollen dem Beirat in öffentlicher Sitzung vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen)

Antwort des Senators für Inneres vom 28.10.2019:
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Haushaltsantrag Ausweitung der Stadtteilbudgets

Gerichtet an: div. Ressorts

Beschluss: Haushaltsantrag nach § 8 Abs. 4 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter zur Ausweitung weiterer Stadtteilbudgets
Der Beirat Hemelingen fordert alle Bremer Senatsressorts auf, im kommenden Doppelhaushalt der Stadtgemeinde Bremen für die Jahre 2020/2021 ausreichend die gesetzlich verankerten stadtteilbezogenen Finanzmittel (Stadtteilbudgets) auszuweisen, die die Beiräte für Maßnahmen nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 bis 10 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter nutzen können.

Begründung:
Im Ortsgesetz über die Beiräte und Ortsämter ist festgelegt, dass die Bremer Senatsressorts stadtteilbezogene Mittel in ihren Haushaltsplänen ausweisen, über die die Beiräte selbst entscheiden. Nach einem Verwaltungsgerichtsurteil vom 9. Dezember 2015 hat bisher nur das frühere Ressort Bau, Umwelt und Verkehr der Stadtgemeinde Bremen ein Stadtteilbudget für die Beiräte ausgewiesen, jedoch nur für den Bereich Verkehr.

Laut § 32 Absatz 4 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter können jedoch in mehreren Einzelplänen der Ressorts stadtteilbezogenen Mittel (Stadtteilbudgets) ausgewiesen werden, über die die Beiräte gemäß § 10 Absatz 3 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter entscheiden.

Im RGR-Koalitionsvertrag (Seite 123, ab Zeile 5268) steht geschrieben: "Die gesetzlich verankerten Stadtteilbudgets werden in den Etats aller betroffenen Senatsressorts als solche ausgewiesen."

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Haushaltsantrag - Erhöhung Globalmittel

Gerichtet an: Senatskanzlei

Beschluss: Haushaltsantrag nach § 8 Abs. 4 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter über Globalmittel für Beiräte und Jugendbeiräte
1. Der Beirat Hemelingen fordert die Abgeordneten der Bremischen Stadtbürgerschaft auf, gegenüber dem Doppelhaushalt der Jahre 2018/2019 im kommenden Doppelhaushalt der Stadtgemeinde Bremen für die Jahre 2020/2021 die Finanzmittel für die Globalmittel der Ortsbeiräte Bremens um 10 Prozent zu erhöhen.

2. Der Beirat Hemelingen fordert die Abgeordneten der Bremischen Stadtbürgerschaft auf, im kommenden Doppelhaushalt der Stadtgemeinde Bremen für die Jahre 2020/2021 für den Jugendbeirat Hemelingen einen eigenen Titel einzustellen und darüber Finanzmittel in Höhe von 10.000 Euro jährlich auszuweisen, mit denen der Jugendbeirat eigene Projekte finanzieren kann.
Begründung:
In § 32 Abs. 1 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter (OBG) wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass im Haushaltsplan der Stadtgemeinde Bremen für jeden Beiratsbereich finanzielle Mittel beim jeweilig zuständigen Ortsamt zu veranschlagen sind. Der Einsatz von Beiratsmitteln ist möglich bei:
• stadtteilbezogenen Maßnahmen;
• verkehrslenkenden, -beschränkenden und -beruhigenden Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind;
• der Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil;
• Abschluss und Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit gesamtstädtische Interessen nicht entgegenstehen;
• der Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte.

Beiräte entscheiden über die Verteilung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung.

Viele Beiräte, die in Ihren Stadtteilen Jugendbeiräte haben, finanzieren aus den Globalmitteln auch deren Arbeit. Im RGR-Koalitionsvertrag steht geschrieben: "Wir fördern die Jugendbeiräte durch ein zusätzliches Budget, das den Beiräten ergänzend zu den Globalmitteln bereitgestellt wird. Wir werden prüfen, ob die Globalmittel insgesamt angehoben werden müssen, um den Anforderungen der heutigen Zeit zu entsprechen." (Seite 123, ab Zeile 5263).

Seit Jahren schon gibt es keinen Inflationsausgleich bei der Höhe der Globalmittel.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatskanzlei vom 03.04.2020:
Beschlussantwort herunterladen (pdf, 83.8 KB)

Anpassung Höhe Sitzungsgeld

Gerichtet an: Senatskanzlei

Beschluss: Anpassung der Höhe des Sitzungsgeldes für Beiratsmitglieder
Der Beirat fordert den Senat auf, die Höhe des Sitzungsgelds für Beiratsmitglieder, welche in der Verordnung über Pauschsätze nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (§ 1 Absatz 1) Aufgrund von § 18 Absatz 3 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter festgesetzt ist, folgendermaßen anzupassen:

Koppelung der Erhöhung des Sitzungsgelds in der zurzeit gültigen Höhe an die in § 6 "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)" beschriebene Methode der Anpassung der Entschädigung der Abgeordneten sowie der Deputierten.

Die Beirätekonferenz wird aufgefordert, sich dem Antrag anzuschließen.

Begründung:
Die Mitglieder der Beiräte leisten harte und wertvolle Arbeit für ihre Beiratsbereiche für ganz Bremen und dessen Mitbürger. Die letzte Erhöhung des Sitzungsgelds fand im Jahr 2016 statt. Der Arbeitsaufwand in den Beiräten und Ausschüssen ist jedoch in den letzten Jahren überproportional angestiegen. Um die Arbeit in den Beiräten besser zu würdigen, ist eine jährliche Anpassung des Sitzungsgeldes sowie die Einführung einer Fahrtkostenpauschale überaus wünschenswert.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatskanzlei vom 07.01.2020:
Aufgrund der haushaltslosen Zeit ist es aktuell nicht möglich, die Sitzungsgelder zu erhöhen. Ob eine Erhöhung der Sitzungsgelder im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 darstellbar ist, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Ich bitte hierfür um Verständnis.

Überarbeitung Gelände Schosterboorn

Gerichtet an: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport; Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Überarbeitung des Geländes Schosterboorn
Der Beirat Hemelingen wünscht eine Überarbeitung des Geländes durch die zuständigen Stellen. Zu beachten sind dabei die Aspekte

- Sicherheit
- Versicherung des Geländes
- gesicherte Unterhaltung nach Umgestaltung.

Folgende Wünsche sind bereits gesammelt worden und sollten mit geprüft werden:

• Spielmöglichkeiten für kleine Kinder (Sandkiste, Wippe, Baumstämme zum Klettern)
• Boulebahnen (ein Anwohner würde sie betreuen)
• Strom und Wasser (für Feste und zum Gießen)
• Spielemobil statt beim ÜWH dort für alle Kinder anbieten - Integration-
• Möglichkeit weiterhin Veranstaltungen durchzuführen

Der Beirat, Anlieger und Nutzer*innen sollen in die Planung einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 09.01.2020:
Sie haben mir den o.g. Beschluss des Beirates Hemelingen übermittelt:

Danach bitten Sie um Überarbeitung des Geländes Schosterboorn unter Beachtung der Aspekte Sicherheit, Versicherung des Geländes sowie gesicherte Unterhaltung nach Umgestaltung.

Sie bitten um Durchführung eines Beteiligungsverfahrens unter Berücksichtigung bereits gesammelter Wünsche.

Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Das Gelände Schosterboorn wird als öffentliche Grünfläche bei uns geführt und wird vom Umweltbetrieb Bremen unterhalten. Die ca. 1.000 m² große Platzfläche wurde als Kompensationsmaßnahme im Zuge des Baus der Georg-Bitter-Straße als wassergebundene Fläche mit einzelnen Bäumen angelegt. Die Pflege erfolgt in der Pflegestufe 3.

Die Fläche wurde bei der Herstellung bewusst als offene Fläche in wassergebundener Bauweise hergestellt, um vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger der Grünanlage zu gewährleisten. Auf den Einbau von Spiel- und Sportgeräten wurde verzichtet, um auf der kleinen Fläche möglichst viel Raum für vielfältige Nutzungen zu bieten. So sind zum Beispiel Boulespielen oder andere Formen von Outdoor-Spielen (Wikinger-Schach, Federball etc.) auf der Fläche problemlos möglich.

Leider wurde der Platz von der Hastedter Bevölkerung wenig angenommen, was möglicherweise an der fehlenden direkt angrenzenden Wohnbebauung sowie der Verkehrsbelastung der angrenzenden Straßen liegt.

In der Zwischenzeit engagiert sich dort allerdings die Gesellschaft für Seelische Gesundheit mbH (ASB), die auf der Platzfläche ein vielfältiges Nutzungskonzept umsetzen möchte. Dazu liegt eine Sondernutzungsgenehmigung des Umweltbetriebes Bremen vom 29. Januar 2016 vor. Bestandteil des Antrages auf Sondernutzung sind u.a. Hochbeete, Leertafeln, ein Bienenhügel, eine Wildblumenwiese sowie eine Boulefläche.
Ich schlage vor, dass Beirat/Ortsamt zunächst einmal Kontakt mit dem ASB (Herrn Schwarzkopf) aufnehmen, um sich über den Stand der Tätigkeiten zu informieren und ggf. eine Umsetzung der Maßnahme beschleunigen.

Eine Überarbeitung des Platzes mit einem vorgeschalteten Beteiligungsverfahren durch die Stadt selbst ist unter den gegenwärtigen finanziellen Rahmenbedingungen nicht möglich, da keine Mittel zur Umsetzung einer investiven Maßnahme sowie für eine anschließend intensivere Pflege nach erfolgter Umgestaltung vorhanden sind.

Aus der Sicht der Grünflächenunterhaltung kann jedoch abschließend festgestellt werden, dass sich die Grünfläche Schosterboorn in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Aus diesem Zustand lässt sich derzeit kein Handlungsdruck ableiten, der ein Eingreifen aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich macht.

Ich bedaure, Ihnen derzeit nur eine für Sie wenig befriedigende Antwort geben zu können, bitte aber angesichts der insgesamt angespannten finanziellen Lage um Ihr Verständnis.

Antwort der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 20.02.2020:
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Teilnahme von Ganztagsschulkindern am Schulferienprogramm

Gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung

Beschluss: Teilnahme von Ganztagsschulkindern am Sommerferienprogramm
Der Beirat Hemelingen fordert, dass alle Grundschulkinder zukünftig an der behördlich organisierten Ferienbetreuung teilnehmen können. Diese kann bisher nur von an Ganztagsschulen angemeldeten Kindern in Anspruch genommen werden.

1. bis zu den nächsten Osterferien soll eine kurzfristige Übergangslösung erarbeitet werden.
2. Auf Dauer ist das entsprechende Gesetz oder die Richtlinie zu ändern, damit zukünftig alle Kinder an der Ferienbetreuung teilhaben können.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 27.01.2019:
Zurzeit können alle Schüler und Schülerinnen offener und gebundener Ganztagsgrundschulen die kostenpflichtige Ferienbetreuung wahrnehmen. Dieses Angebot ist ein Betreuungsmodul gemäß der Ganztagsschulverordnung. Mit der Einrichtung von Ganztagsschulen soll u. a. eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht werden. Insbesondere berufstätige Erziehungsberechtigte sind während der Ferien auf eine zusätzliche Betreuung angewiesen, so dass ein derartiges Angebot vorgehalten wird. Sollte ein dringender nachgewiesener Bedarf an Ferienbetreuung bei Eltern einer Halbtagsschule bestehen, wird ggf. eine Einzelfallentscheidung herbeigeführt.

Mit dem Ausbau von Ganztagsgrundschulen werden zukünftig mehr Schülerinnen und Schüler an den Ferienangeboten teilnehmen können.

Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf nachmittägliche Betreuung bis 2025 werden auch die Richtlinie und die Rahmenbedingungen für die Ferienbetreuung einer Prüfung unterzogen.

Finanzielle Absicherung Stadtteilmarketing Hemelingen

Gerichtet an: Bremische Bürgerschaft; Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa

Beschluss: Stadtteilmarketing
Der Beirat Hemelingen fordert den Bremer Senat, die Deputation für Wirtschaft und Arbeit und den Haushalts- und Finanzausschuss dazu auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte finanzielle Absicherung der City- und Stadtteilinitiativen umzusetzen, im Rahmen derer auch die Arbeit des Stadtteilmarketing Hemelingen finanziert wird.

Der Beirat Hemelingen fordert den Bremer Senat auf, die Möglichkeit einer institutionellen, anstatt projektgebundener, Förderung des Stadtteilmarketings Hemelingen zu prüfen.

Begründung:
Der Beirat Hemelingen würdigt die Arbeit des Stadtteilmarketings der letzten Jahre und sieht darin einen dauerhaft wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Stadtteils.

Die öffentliche Förderung für die City- und Stadteilinitiativen läuft Ende 2019 aus. Eine besondere Dringlichkeit ist gegeben, weil zurzeit noch nicht einmal die Unterstützung für 2020 zugesagt wurde.

Im RGR-Koalitionsvertrag (Seite 79) steht geschrieben: "Die City-und Stadtteilinitiativen in der Bremer City, dem Viertel, dem Zentrum Vegesack und den Stadtteilzentren Gröpelingen, Hemelingen und Neustadt ziehen mit ihren Veranstaltungen, Messen und Aktionen inzwischen ca. 750.000 Besucher im Jahr an. Sie tragen erheblich zu Belebung der Stadtteile bei, akquirieren Drittmittel und sind wichtige Netzwerkpartner vor Ort. Die Arbeit der bestehenden Initiativen und deren Förderung wird der Senat finanziell absichern und weiter ausbauen."

Einen entsprechenden Vorschlag hat die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa bereits erarbeitet. Dieser sah zunächst eine 4-jährige Weiterförderung vor.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa vom 07.01.2020:
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Quartiersservice - Fortsetzung und Finanzierung

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau; Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa

Beschluss: Quartiersservice
Der Beirat Hemelingen wertschätzt die Arbeit des Quartiersservice außerordentlich und hält den Quartierservice für eine sehr wichtige Einrichtung im Stadtteil Hemelingen.

Der Beirat Hemelingen fordert den Senat auf, sich für eine Fortsetzung des Quartierservice ohne Unterbrechung einzusetzen und eine Finanzierung sicherzustellen.

Begründung:
Die Beseitigung von achtlos weggeworfenem Abfall oder bewusst illegal abgestelltem Sperrmüll ist eine zentrale Maßnahme zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in Hemelingen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass die Stadtgemeinde für öffentliche Ordnung und Sauberkeit sorgt. Auch der neue Senat hat dies erkannt und verfolgt das Ziel einer sauberen Stadt bis hin zu einem "Zero Waste" Leitbild. Ganz praktisch sollen die bislang in Bremen-Nord eingesetzten "Umweltwächter" auf alle Stadtteile ausgeweitet werden.

Diese Maßnahme ist zu begrüßen. In Hemelingen existiert bereits seit dem Jahr 2000 mit dem Quartiersservice ein vergleichbares und erfolgreiches Angebot, welches bislang aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird. Aufgrund der Neuaufstellung des europäischen Haushaltes ist die Fortführung der EFRE-Mittel in der bisherigen Höhe und mit dem bisherigen Verteilschlüssel fraglich. Ein Ende des Quartiersservice durch den Abbruch der Förderung wäre für den Stadtteil Hemelingen fatal. Deshalb muss sich der Senat im Rahmen seiner Möglichkeiten – beispielsweise über den Ausschuss der Regionen (AdR) – für die Fortführung des EFRE-Programms einsetzen und den Quartiersservice notfalls vollständig aus den Mitteln der Stadtgemeinde tragen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa vom 09.07.2020:
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Mahndorfer See - Hundefreilauffläche

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Einrichtung einer Hundefreilauffläche am Mahndorfer See
Der Beirat Hemelingen bittet um Prüfung der Einrichtung einer Hundefreilauffläche am Mahndorfer See. Dafür soll der Uferbereich östlich der Rettungsstation genutzt werden, da dann eine ausreichende Trennung zwischen Schwimmern und Hundehaltern gewährleitstet werden kann. Aufgrund des Badebetriebes soll ein Zaun zur Abgrenzung dienen.

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung des Uferbereiches zu schaffen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 16.01.2020:
In meiner Mail an Herrn Hermening vom 8.Januar 2020 hatte ich angekündigt, dass ich die von Ihnen vorgeschlagene Fläche am Mahndorfer See am 14. Januar 2020 aufsuchen und dann eine Rückmeldung geben werde. Weshalb ich daher von Ihnen bereits heute angemahnt worden bin, erschließt sich mir da nicht sofort.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass sich die Fläche sehr gut für einen Hundestrand eignen würde. Auch die von mir angefragten öffentlichen Stellen haben keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.

Uneinigkeit gibt es allerdings bei den angefragten Behörden, ob eine Absperrung zum klassischen Badestrand erforderlich ist. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist dies jedoch nach der Auffassung des hauseigenen Justiziariats nicht der Fall, sodass ich mich gegen eine Um- oder Abzäunung aussprechen werde. Sollte es später zu begründeten Beschwerden kommen, müsste diese Entscheidung ggf. überdacht werden.

Wie Sie wissen, arbeiten die Ressorts Umwelt und Inneres gerade daran, die rechtlichen Voraussetzungen für den Hundefreilauf zu schaffen. Als Zielmarke haben wir uns hierfür das zweite Halbjahr 2020 gesetzt; bis dahin braucht es leider noch etwas Geduld.

Diverse Anträge auf Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Tempo-30-Strecke auf der Arberger Heerstraße – von dem Jugendhaus, bis zur Nauheimer Straße - Bisher ungeprüft: Arberger Heerstraße: ÜWH mit Kindergruppen, benachbart das Jugendhaus mit Lücke Projekt etc.
Der Beirat Hemelingen fordert in der Arberger Heerstraße vom Jugendhaus bis zur Nauheimer Straße die Einrichtung eines Tempo-30 Streckengebotes. Bisher wurde das Übergangswohnheim nicht in die Betrachtungen mit einbezogen: Auch dort sind, wie auch im ÜWH Ludwig-Quidde-Straße in Hastedt, viele Kinder untergebracht, die dort auch in Kindergruppen betreut werden. Im Jugendhaus sind nicht nur Jugendliche sondern auch Schulkinder im Lücke-Projekt In Betreuung. Im Jugendhaus und auch im Übergangswohnheim ist auch zu Randzeiten viel Betrieb, daher ist Tempo 30 dort ohne zeitliche Einschränkung einzurichten.

Es müssen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Erhöhung der Sicherheit nicht zur Verschlechterung des öffentlichen Nahverkehrs führt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Beschluss: Tempo-30-Strecke auf der Arberger Heerstraße – zwischen Richtsteig und Colshornstraße - bisher ungeprüft: Krippe und Altenheim
Der Beirat Hemelingen fordert in der Arberger Heerstraße zwischen Richtsteig und Colshornstraße die Einrichtung eines Tempo-30 Streckengebotes. Kita, Neubau eines Altenheimes und eine Krippe geben das vor. Zudem ist dort auch der Schulweg vieler Kinder zur Grundschule Mahndorf, die Ausfahrt aus der Straße "Vor dem Esch" und vom Gelände des neuen Bauabschnittes des Altenheimes "Arberger Mühle" sind zudem ebenfalls heute sehr risikoreich, andere Maßnahmen zur Entschärfung der Situation dort sind bisher immer abgelehnt worden. Durch einen anliegenden großen Gastronomiebetrieb kommt es zudem zu einem hohen Verkehrsaufkommen, auch zu Randzeiten. Tempo 30 ist dort ohne zeitliche Einschränkung einzurichten.

Es müssen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Erhöhung der Sicherheit nicht zur Verschlechterung des öffentlichen Nahverkehrs führt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Beschluss: Tempo-30-Strecke auf der Christernstraße – zwischen der Einmündung Hannoversche Straße und der Einmündung Kleine Westerholzstraße
Der Beirat Hemelingen fordert in der Christernstraße von der Einmündung Hannoversche Straße bis zur Einmündung Kleine Westerholzstraße die Einrichtung eines Tempo-30 Streckengebotes. In Schule und Kita ist der Betrieb nur zeitweise, in der Begegnungsstätte für Senioren (Zentrum Plus) findet auch zu Randzeiten viel Betrieb statt. daher ist Tempo 30 dort ohne Zeitliche Einschränkung einzurichten.
Die auf der Beiratssitzung am 26.09. von BSAG, ASV und SKUMS vorgetragenen vermuteten Verzögerungen sind unrealistisch, dies haben unabhängige Messungen belegt, die auf der Sitzung vorgetragen wurden. Direkt vor der Kita ist zudem eine gut genutzte Haltestelle, bei der der Bus fast immer zum Stehen kommen muss. In diesem Bereich wird auch ohne anzuhalten fast nie Tempo 30 überschritten, bei Bedarf können die Messergebnisse, die dies belegen, gerne mitgeteilt werden.

Es müssen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Erhöhung der Sicherheit nicht zur Verschlechterung des öffentlichen Nahverkehrs führt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Beschluss: Tempo-30-Strecke auf der Herrmann-Osterloh-Straße – zwischen der Einmündung Harzer Straße und der Einmündung Kleine Wehrheimer Straße
Der Beirat Hemelingen fordert in der Herrmann-Osterloh-Straße von der Einmündung Harzer Straße bis zur Einmündung Wehrheimer Straße die Einrichtung eines Tempo-30 Streckengebotes. In der Begegnungsstätte für Senioren (Zentrum Plus) und dem Seniorenheim findet auch zu Randzeiten viel Betrieb statt. Daher ist Tempo 30 dort ohne zeitliche Einschränkung einzurichten.

Im betroffenen Bereich ist in jeder Richtung jeweils eine gut genutzte Haltestelle, bei der der Bus fast immer zum Stehen kommen muss. Zudem liegt der Bereich an einer 90 Grad Kurve, Tempo 30 wird durch Busse also ohnehin dort nicht erreicht.
Es müssen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Erhöhung der Sicherheit nicht zur Verschlechterung des öffentlichen Nahverkehrs führt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Beschluss: Tempo-30-Strecke auf der Mahndorfer Heerstraße – zwischen der Einmündung Hellweger Straße und der Einmündung Hexenstieg
Der Beirat Hemelingen fordert in der Mahndorfer Heerstraße von der Einmündung Hellweger Straße bis zur Einmündung Hexenstieg die Einrichtung eines Tempo-30 Streckengebotes. In Schule und Kita ist der Betrieb nur zeitweise, daher reicht ein zeitlich beschränktes Gebot aus.

Direkt vor den Einrichtungen biegen die Busse alle in die Straße Mahndorfer Bahnhof ab, die Busse werden also in diesem Bereich nicht über 30 km/h fahren. Die auf der Beiratssitzung am 26.09. von BSAG, ASV und SKUMS vorgetragenen vermuteten Verzögerungen sind daher völlig unrealistisch.

Es müssen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Erhöhung der Sicherheit nicht zur Verschlechterung des öffentlichen Nahverkehrs führt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Beschluss: Tempo-30-Strecke auf der Malerstraße – zwischen dem Kinderhaus Malerstraße und der Einmündung Fleetrade
Der Beirat Hemelingen fordert in der Malerstraße ab 150 Meter vor dem Kinderhaus Malerstraße bis zur Einmündung Fleetrade stadtauswärts die Einrichtung eines Tempo-30 Streckengebotes. In Schule Alter Postweg (ebenfalls anliegend, Siehe VV zur STVO – Nahbereich) und Kitas ist der Betrieb nur zeitweise, daher reicht ein zeitlich beschränktes Gebot aus.

Ausgeglichen werden könnte dieser Zeitverlust durch die Einbeziehung der Ampelanlage Fleetrade/Malerstraße in das System der Ansteuerung durch die Busse.

Es müssen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Erhöhung der Sicherheit nicht zur Verschlechterung des öffentlichen Nahverkehrs führt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Beschluss: Tempo-30-Strecke auf der Sebaldsbrücker Heerstraße – 150 Meter vor und nach der Senioreneinrichtung
Der Beirat Hemelingen fordert in der Sebaldsbrücker Heerstraße jeweils 150 m vor und
150 m nach der Senioreneinrichtung die Einrichtung eines Tempo-30 Streckengebotes.

In der Begegnungsstätte für Senioren findet auch zu Randzeiten viel Betrieb statt. Daher ist Tempo 30 dort ohne zeitliche Einschränkung einzurichten.

Die Strecken 2 und 10 werden im weiteren Verlauf zeitweise auf einer Spur mit einem Fahrradweg geführt (vor dem Steintor/Ostertorsteinweg), die hier auf 300 Meter entstehenden Verzögerungen sind im Vergleich also völlig marginal. Zudem wurde von Senioreneinrichtungen auf dem Osterdeich Tempo 30 eingeführt, eine sehr stark belastete Strecke, die Sebaldsbrücker Senior*innen dürfen gegenüber Senioren*innen aus anderen Quartieren nicht benachteiligt werden, hier gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz

Es müssen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Erhöhung der Sicherheit nicht zur Verschlechterung des öffentlichen Nahverkehrs führt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Beschluss: Tempo-30-Strecke auf der Vahrer Straße – in Höhe des Wohnheimes Vahrer Straße
Der Beirat schließt sich der Einschätzung der Behörden an, da es einen Grünstreifen zwischen Einrichtung und Verkehr gibt, der ausreichend Abstand und Schutz bietet.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Beschluss: Tempo-30-Strecke auf der Zeppelinstraße – von der Vahrer Straße, bis zur Einmündung Virchowstraße
Der Beirat Hemelingen fordert in der Zeppelinstraße von der Vahrer Straße aus bis zur Einmündung Virchowstraße die Einrichtung eines Tempo-30 Streckengebotes. Wünschenswert wäre ein Tempo-30-Steckengebot bis zur Sebaldsbrücker Heerstraße. Alle Schüler und KITA-Kinder nutzen oder queren die Straße, zudem gab es auch schon Bürger*innen Anträge zu dem Thema, die den Bedarf verdeutlicht haben.

Zudem wird im von vielen Schülern genutzten Querungsbereich von der Bevenser Straße zu dem Verbrauchermarkt an der Vahrer Straße ebenfalls die Einrichtung einer Tempo 30 Strecke im Sinne unten beigefügter Verwaltungsvorschrift gefordert. Alternativ könnte auch eine Querungshilfe gebaut werden.

Es müssen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Erhöhung der Sicherheit nicht zur Verschlechterung des öffentlichen Nahverkehrs führt.

Der Beirat weist darauf hin, dass in der Präsentation des ASV auf der Beiratssitzung am 26.09.2019 nur ein Teil der Verwaltungsvorschrift dargestellt wurde, neben Straßen mit unmittelbar anliegenden Einrichtungen sind auch Straßen im Nahbereich zu berücksichtigen:
Aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001* In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8):

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulk Bildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleichbehandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr vom 21.11.2019
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WLAN-Netzwerk im KUBIKO

Gerichtet an: Senatskanzlei

Gemeinsamer Beschluss des Jugendbeirates und des Beirates Hemelingen
Der Jugendbeirat Hemelingen bittet den Beirat Hemelingen, sich für die Einrichtung eines WLAN-Netzwerkes im Sitzungssaal des KUBIKOs (bzw. Ortsamtes) einzusetzen sowie für den Zugang des Netzes für die Öffentlichkeit während der Sitzungen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatskanzlei vom 22.01.2020:
Derzeit wird ein Rahmenvertrag zwischen dataport und der FHB ausgearbeitet. Dieser soll laut Abteilung 4 des SF kurz vor dem Abschluss stehen.

Sobald dieser Rahmenvertrag abgeschlossen ist, können wir für jeden Beirat / jedes Ortsamt die entsprechende WLAN Lösung prüfen und die Zugriffs-Anforderungen ermitteln.

Bis zum Abschluss des Rahmenvertrages und der Kenntnis der konkreten Modalitäten sind "Ad-Hoc" Lösungen wirtschaftlich nicht tragbar.

Einsatz halbe Koordinierungsstelle Strukturaufbau Gesundheit im Osten

Gerichtet an: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Beschluss: Einsatz einer halben Koordinierungsstelle Strukturaufbau Gesundheit im Osten
Der Beirat unterstützt den Antrag des Quartiersmanagements Hemelingen in Kooperation mit den weiteren Quartiersmanager*innen im Osten (Vahr, Tenever, Schweizer Viertel, Blockdiek) für eine halbe Koordinierungsstelle "Strukturaufbau Gesundheit im Bremer Osten". Diese Stelle soll u.a. Gesundheits-Netzwerke aufbauen und mit Koop-Partnern geeignete Gesundheitsprogramme in den Quartieren entwickeln.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Einberufung Planungskonferenz KiTa 2020

Gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung

Beschluss:
Der Beirat beschließt die Einberufung einer Planungskonferenz Kinderbetreuung nach § 8 Abs. 1 BeirOG, möglichst bis Ende Januar.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 20.12.2019:
Vielen Dank für die Übermittlung des Beschlusses des Beirates Hemelingen zur Durchführung einer Planungskonferenz im Januar 2020, der wir gerne nachkommen.

Als möglichen Termin haben Sie den für die behördliche Projektkonferenz geplanten Termin am 9. Januar 2020 vorgeschlagen.

Die Prüfung im Hause ergab, dass noch in dieser Woche eine positive Stellungnahme des Landesjugendamtes zum Kita-Standort Hemelinger Bahnhofstr. erteilt wird und dieses Projekt somit in dieser Hinsicht bis Jahresende abschließend geklärt sein wird.

Der von Ihnen angeregte Termin am 09.01.2020 wird somit für die Durchführung einer Planungskonferenz gem. § 8 Abs.1 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter in dieser Sache nicht mehr so dringend benötigt.

Gleichwohl möchten wir an dem Termin am 09.01.2020 für die Projektkonferenz Hemelingen festhalten, die unter der Leitung von Herrn Jablonski durchgeführt wird.

Bau, Klimaschutz und Verkehr

(Bis 05/2019: Bau und Verkehr)

Einschaltung Lichtsignalanlage sonntags

Gerichtet an: Amt für Straßen und Verkehr

Beschluss:
Der Fachausschuss "Bau und Verkehr" hat sich aus seiner Sitzung am 30.04.2019 u. a. mit dem anliegenden Bürgeranträgen befasst und einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Lichtsignalanlagen in der Arberger Heerstraße / Hermann-Osterloh-Straße sowie Arberger Heerstraße / Nauheimer Straße (AZ 417) sonntags aus Verkehrssicherheitsgründen wieder einzuschalten sind.

Wir bitten um Umsetzung in Ihrem Hause.

Weiterhin wurde vom Fachausschuss eine Liste / Übersicht der am Wochenende und in dem Abendstunden abgeschalteten LSA im Stadtteil Hemelingen gefordert. Wir bitten um Übersendung dieser Liste / Übersicht.

Bürgerantrag vom 29.04.2019:
Ich wende mich an Sie, da ich bei einer Kreuzungssituation in Arbergen am Wochenende eine Gefahr bei der Straßenüberquerung festgestellt habe.

Die Ampel an der Kreuzung Arberger Heerstraße und Hermann-osterloh-straße und Lidl/Rewe ist am Wochenende/am Sonntag ausgestellt. Ich fahre am Wochenende oft mit meinem Sohn (5Jahre) mit dem Fahrrad zu meinen Eltern. Durch die abgeschaltete Ampel finde ich es sehr gefährlich die Straße zu überqueren. Es ist selbst für mich oft schwierig die Autos auf der Arberger Heerstraße im Blick zu haben und dann noch auf die Abbieger von der Herrmann-Osterloh-Straße auf die Arberger Heerstraße zu sehen. Wie soll es dann erst einem kleinen Kind möglich sein?

Auch in Ausblick auf die anstehende Badesaison in der Rottkuhle. Ich bitte Sie mein Anliegen ernst zu nehmen und würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Rückmeldung an die Bürgerantragstellerin vom 13.05.2019:
Wir hatten den Beschluss des Fachausschusses "Bau und Verkehr" vom 30.04.2019, der Ihren Bürgerantrag vom 29.04.2019 unterstützt hatte, an das Amt für Straßen und Verkehr mit der Bitte um Umsetzung weitergeleitet und haben heute die Mitteilung vom Amt für Straßen und Verkehr - VerkehrsManagementZentrale - erhalten, dass die Lichtsignalanlage in der Arberger Heerstraße/Nauheimer Straße an Sonn- und Feiertagen wieder eingeschaltet ist.

Überprüfung Straßenbelag Funkschneise

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Überprüfung des Straßenzustandes in der Funkschneise

Das Amt für Straßen und Verkehr wird aufgefordert, den Straßenzustandes in der Funkschneise zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 03.01.2019:
Zu dem Straßenzustand der Funkschneise möchten wir folgende Stellungnahme abgeben:
Es ist richtig, dass der Zustand der Pflasterfahrbahn der Funkschneise vor dem Hintergrund der intensiven LKW-Befahrung (insbesondere des Wendens und des Ein- und Ausparkens etc.) sich in der letzten Zeit deutlich verschlechtert hat.
Die Situation stellt sich aber derzeit so dar, dass wir aufgrund der haushaltslosen Zeit absehbar keine größeren Maßnahmen beauftragen können.
Insofern wird es bis zum Haushaltsbeschluss nur möglich sein, die Straßenschäden kleinteilig zu beheben, um damit unseren Aufgaben im Rahmen der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden.
Inwieweit es möglich werden wird, in diesem oder im nächsten Jahr größere Instandsetzungsarbeiten in der Straße "Funkschneise" durchzuführen, ist leider noch nicht absehbar.
Da uns der Zustand der Straße „Funkschneise“ sehr gut bekannt ist, werden wir weiterhin verstärkt auf diesen Bereich achten.

Zur Frage der Verkehrslärmreduzierung folgende Stellungnahme unserer Straßenverkehrsbehörde:
Eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmgründen ist nach § 45 Abs. 9 StVO dort möglich, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Diesbezüglich ist eine schalltechnische Untersuchung zur Straßenverkehrslärmbelastung gemäß Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) vorzulegen, aus der hervorgeht, dass eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sich aus den Regelungen der Lärmschutz-Richtlinien StV begründen lässt.

Es tut mir Leid, Ihnen derzeit keine andere Information geben zu können.

Fahrrad-Piktogramme Christernstraße

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Fahrrad-Piktogramme Christernstraße
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollen weitere Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn in der Christernstraße aufgetragen werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr vom 15.01.2020:
Ihren Beschluss haben wir sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme grundsätzlich umgesetzt werden kann.

Die umfassende Prüfung beinhaltete die Bestandsaufnahme der Piktogramme. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme aus dem Jahr 2014. Bei der Prüfung der Lage der einzelnen Piktogramme stellte sich nun heraus, dass sie teilweise ungeeignet platziert sind. Aus diesem Grund werden sie entfernt werden. Zusätzlich sind neue Standorte gefunden worden.

Die Positionen der Piktogramme sind üblicherweise so zu wählen, dass sie zu Beginn und Ende der jeweiligen Straße aufgebracht werden und zusätzlich alle Einmündungen abgedeckt sind. Weiterhin kann auf freier Strecke ein Piktogramm zur Wiederholung aufgebracht werden.
Grundsätzlich vertritt die Straßenverkehrsbehörde in diesem Fall die Auffassung, dass auf einer schnurgeraden Strecke kein Erfordernis besteht Piktogramme aufzubringen, so dass lediglich die vorhandenen Piktogramme auf Sinnhaftigkeit überprüft wurden, auch im Hinblick darauf, dass neue Piktogramme aufgebracht werden.

Nachfolgend wird für die einzelnen Standorte und die jeweiligen Fahrtrichtungen erklärt, warum Piktogramme aufgebracht oder demarkiert werden.

Es wird mit der stadtauswärtigen Fahrtrichtung ab Hemelinger Bahnhofstraße begonnen:

- Der Verkehr aus der Hannoversche Straße sollte darauf hingewiesen werden, dass Radfahrende sich auf der Fahrbahn bewegen könnten. Daher sollte ein Piktogramm gegenüber der Hausnummer 5 aufgebracht werden.
- Das Piktogramm zwischen dem Polizeirevier und der Kindertagesstätte sollte hingegen entfernt werden. Es befindet sich auf freier Strecke und gegenüber der Glockenstraße 4 sollte für den aus der Glockenstraße einmündenden Verkehr ohnehin ein neues Piktogramm ergänzt werden.
- Das Piktogramm gegenüber der Hausnummer 34 wird entfernt, weil es ebenfalls nicht benötigt wird. Die Kirchnerstraße ist eine Einbahnstraße mit der Fahrtrichtung Dietrich-Wilkens-Straße.
- Ein neues Piktogramm sollte für den aus der Passenstraße einmündenden Verkehr sollte in Höhe der Hausnummer 38 aufgebracht werden. Hingegen wird das Piktogramm in Höhe der Hausnummer 34 entfernt, weil es ebenfalls unnötig ist. Bei der Bertramstraße handelt es sich erneut um eine Einbahnstraße mit der Fahrtrichtung Dietrich-Wilkens-Straße.
- Für den aus der Kleine Westerholzstraße einmündenden Verkehr sollte auf Radfahrer hingewiesen werden, somit sollte ein neues Piktogramm in Höhe der Hausnummer 50 markiert werden.
- Das Piktogramm in Höhe Nr. 62 ist zu entfernen, da es dort keine Einmündung gibt und in diesem Bereich neue Piktogramm aufgebracht werden.
- In Höhe des Brüggeweg 42 sollte der aus dem Brüggeweg einmündende Verkehr auf Radfahrer hingewiesen werden.
- Das Piktogramm in Höhe Hausnummer 74 wird auch entfernt, da es dort keine Einmündung gibt und Piktogramme in ausreichender Anzahl vorhanden sind.

Nachfolgend werden nun die stadteinwärtigen Standorte ab Bruchweg aufgezählt und die jeweiligen Maßnahmen

- In Höhe der Hausnummer 117 sollte der aus der Grabenstraße einmündende Verkehr auf Radfahrer hingewiesen werden.
- In Höhe der Hausnummer 51 sollte der aus der Passenstraße einmündende Verkehr auf Radfahrer hingewiesen werden.
- Das Piktogramm in Höhe der Hausnummer 41 wird entfernt. Es gibt dort keine Einmündung, daher ist das Piktogramm entbehrlich.
- Nach der signalisierten Furt aber vor der Höhe der Bushaltestelle, sollte für den aus der Glockenstraße einmündende Verkehr sollte ein Hinweis auf Radfahrer markiert werden.
- Das Piktogramm in Höhe der Hausnummer 27 wird mangels Einmündung entfernt.

Die vorgenannten Gründe haben zu der Entscheidung geführt, sowohl Piktogramme zu entfernen als auch an geeigneten Stellen neue Piktogramme aufzubringen. Eine ganzheitliche Überprüfung nach einem Beschluss des Beirats kann auch die Entfernung von Markierungen oder Verkehrszeichen bedeuten, da die Sinnhaftigkeit auf dem gesamten Straßenverlauf überprüft werden sollte. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und der dadurch fehlenden Gewährleistung wird die Umsetzung der Maßnahme einige Zeit in Anspruch nehmen.

Absolutes Halteverbot Mahndorfer Heerstraße

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Absolutes Halteverbot Mahndorfer Heerstraße
Der Beirat Bremen Hemelingen fordert das Amt für Straßen und Verkehr auf, in der Mahndorfer Heerstraße ab der Einmündung Mahndorfer Bahnhof in Fahrtrichtung Achim / Uphusen bis zur Einmündung Bollener Landstraße ein absolutes Halteverbot in der Zeit von 7-19 Uhr einzurichten.

Begründung:
Da auf der Mahndorfer Heerstr. in Fahrtrichtung Achim / Uphusen gerne aufsetzend auf dem Rad- und Gehweg geparkt / gehalten wird, kommt es durch die dort parkenden / haltenden PKW oft zu Behinderungen im Verkehrsfluss in diese Richtung, da der fließende Verkehr durch den kommenden Gegenverkehr zum Ausweichen und / oder halten gezwungen wird, weil die Fahrbahn durch die haltenden / parkenden PKW zu schmal ist, um auf dieser Hauptverkehrsstraße einen durchgehenden Verkehrsfluss in beide Fahrtrichtungen zu gewährleisten. Zusätzlich kommt es dadurch zu Verzögerungen des ÖPNV der Linien 38 / 39, gerade dann, wenn es zu einem Stau auf der Gegenspur durch von der A1 abfließenden Verkehr kommt. Auch die Gefährdung / Behinderung für den Radverkehr durch aufgesetzt parkende Fahrzeuge auf dem Radweg ist nicht zu vernachlässigen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr vom 27.11.2019:
Ihren Beschluss haben wir sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme nicht umgesetzt werden kann.
Sie haben ausgeführt, dass auf der Mahndorfer Heerstraße in Fahrtrichtung Uphusen aufgesetzt auf dem Radweg geparkt beziehungsweise gehalten wird und es durch die dort parkenden beziehungs-weise haltenden PKW oft zu Behinderungen im Verkehrsfluss in diese Richtung kommt, da der Verkehr durch den Gegenverkehr zum Ausweichen und / oder Halten gezwungen wird, weil die Fahrbahn durch die haltenden beziehungsweise parkenden PKW zu schmal ist, um auf dieser Hauptverkehrsstraße einen durchgehenden Verkehrsfluss in beide Fahrtrichtungen zu gewährleisten. Zusätzlich kommt es dadurch zu Verzögerungen des ÖPNV der Linien 38 / 39; gerade dann, wenn es zu einem Stau auf der Gegenspur durch von der A1 abfließenden Verkehr kommt. Auch die Gefährdung beziehungsweise Behinderung für den Radverkehr durch aufgesetzt parkende Fahrzeuge auf dem Radweg sei nicht zu vernachlässigen.

Ein zulässiges "Rad-/Gehwegparken" setzt eine entsprechende Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung voraus. Dies ist hier nicht der Fall. Das Halten beziehungsweise Parken auf dem Radweg ist gesetzlich verboten. Darauf muss nicht mit einem separaten Verkehrszeichen hingewiesen werden.

Das grundsätzliche Verbot ergibt sich aus den Regelungen der Straßenverkehrsordnung, nach der Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen müssen (§ 2) und zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen ist, wenn dieser dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren (§ 12). Es ist auch verboten, wenn das Fahrzeug nur mit zwei Rädern auf dem Gehweg steht.

Dementsprechend ist die einzige Möglichkeit dieses Fehlverhalten zu unterbinden den ruhenden Verkehr zu überwachen.

Die vorgenannten Gründe haben zu der Entscheidung geführt, den Antrag des Beirats abzulehnen.

Mahndorfer Bahnhof - Aufstellen zweier weiterer Laternen

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Aufstellen von zwei weiteren Straßenlaternen am Mahndorfer Bahnhof
Der Beirat Bremen Hemelingen fordert das Amt für Straßen und Verkehr auf, zwei weitere Straßenlaternen am Mahndorfer Bahnhof im rückwärtigen Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Mahndorf am Stichweg zur Mahndorfer Heerstraße zu installieren.

Begründung: Obwohl auf der gegenüberliegenden Seite des Fußwegs, innerhalb der Parkbuchten, Straßenlaternen im gegebenen Abstand aufgestellt sind, reicht deren Beleuchtung nicht bis auf den Gehweg, welcher vom Mahndorfer Bahnhof, entlang der Rückseite der Freiwilligen Feuerwehr Mahndorf, als Stichweg zur Mahndorfer Heerstraße führt. Der Gehweg selbst und auch die Umgebung ist bei Dunkelheit kaum zu erkennen, sodass hierdurch ein sogenannter Angstraum entsteht. Daher empfiehlt sich die Aufstellung von zwei weiteren Straßenlaternen in diesem Bereich um das Sicherheitsgefühl und auch die Wegesicherheit zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr vom 16.12.2019:
Ihren Antrag auf eine zusätzliche Beleuchtung auf dem Verbindungsweg am Mahndorfer Bahnhof haben wir geprüft. Neben der gewünschten Aufstellung von 2 zusätzlichen Leuchten besteht noch die Möglichkeit die drei auf der gegenüberliegenden Seite stehenden Leuchten zu verstärken und gleichzeitig eine andere Optik (mehr in die Tiefe strahlend) einzusetzen. Vorgenannte Möglichkeit wäre von den Kosten her deutlich günstiger als das Stellen von 2 zusätzlichen Leuchten, da keine Tiefbauarbeiten erforderlich wären. Allerdings stehen dem Amt für Straßen und Verkehr keine entsprechenden Haushaltsmittel für zusätzliche Beleuchtung zur Verfügung. Ihrem Antrag auf zusätzliche Beleuchtung kann somit aus Sicht des Amtes für Straßen und Verkehr zur Zeit leider nicht entsprochen werden.

Befahrbarkeit der Sebaldsbrücker Heerstraße für PKW und Busse

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremer Straßenbahn AG

Beschluss des Fachausschusses Bau, Klimaschutz und Verkehr des Beirates Hemelingen vom 10.12.2019 zur Baumaßnahme Sebaldsbrücker Heerstraße:

Der Fachausschuss des Beirates Hemelingen fordert die sofortige provisorische Herstellung der Befahrbarkeit der Sebaldsbrücker Heerstraße für PKW und Busse bis zur Klärung mit Wesernetz bezüglich der zukünftigen Lage der Leitungen, was derzeit die Fertigstellung verhindert.

Für Gewerbetreibende, Ärzte und Anwohner*innen, gerade für Menschen mit Bewegungseinschränkungen, ist der jetzige Zustand unhaltbar, ein bevorstehender Stillstand mit Sperrung über Wochen ist niemandem vermittelbar. Die Verlängerung der Baumaßnahme ist mit 7 Wochen genau so lang wie die eigentliche Baumaßnahme. Das dies erst am Tag vor der geplanten Fertigstellung der BSAG bekannt geworden ist und dann auch erst den Anliegern mitgeteilt wurde ist zudem nicht glaubhaft und nicht hinnehmbar.

Sofort ist eine Gehwegbreite auf beiden Seiten von 1,60m wieder zur Verfügung zu stellen. Zur Erreichung der AOK und des Ärztezentrums, wohin besonders viele Ältere und Bewegungseingeschränkte Personen kommen, ist von der Semmelweisstraße aus ein provisorischer Überweg zu errichten.

Wir bitten um zügige Umsetzung der Forderung und Information der Anlieger sowie Rückmeldung an das Ortsamt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Antwort der Senatorin für Klimschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 28.01.2020:

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ÖPNV Linie 39 und 42

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss des Ausschusses Bau, Klimaschutz und Verkehr des Beirates Hemelingen vom 10.12.2019 Wiedereinführung der Linie 39 und Weiterführung der Linie 42

Der Ausschuss fordert:
1. Die Wiedereinführung der Linie 39, zu den Zeiten in denen die Verbindung vom Bahnhof Mahndorf zum Weserpark Süd nur durch die Linie 38 bedient wird. Das betrifft hauptsächlich die Zeiten von montags bis freitags zu den Hauptverkehrszeiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

2. Die Weiterführung der Linie 42 über die Haltestellen Bergener Straße und Europaallee-Ost hinaus in den südlichen Teil der neuen Erweiterungsstufe 2. Schließung der Versorgungslücke zwischen 9 Uhr und 12 Uhr und ab 18 Uhr sowie an Samstagen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 12.06.2020:

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Bildung, Soziales, Integration und Kultur

Schulhof- und Spielplatznutzung Kinderschule

Gerichtet an: Die Senatorin für Kinder und Bildung; Amt für Soziale Dienste

Beschluss zur Schulhof- und Spielplatzumgestaltung an der Kinderschule Bremen in Hastedt (§10 Abs. 2 Nr. 4 BeirOG
Der Beirat Hemelingen wünscht sich, dass der Bolzplatz weiterbesteht und weiterhin öffentlich nutzbar ist. Das Bildungsressort wird aufgefordert, den Platz verkehrssicher zu erhalten. Die Umgestaltung des übrigen Außengeländes der Kinderschule wird begrüßt.

Das Amt für Soziale Dienste (AfSD) wird aufgefordert, Lösungen für die Jugendlichen im Ortsteil Hastedt für Treffpunkte zu erarbeiten.

In die weitere Planung des Außengeländes sollen zusätzlich der Fachdienst Spielraumförderung des AfSD, das KuFZ Hohwisch sowie der Beirat Hemelingen einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Rückmeldung der Senatorin für Kinder und Bildung vom 05.08.2019:
Vielen Dank für die Übermittlung des Beschlusses des Beirates zur Schulhof- und Spielplatzumgestaltung an der Kinderschule Bremen in Hastedt, mit dem der Beirat wünscht, dass der Bolzplatz weiterbesteht und weiterhin öffentlich nutzbar ist. Der Beirat fordert das Bildungsressort auf, den Platz verkehrssicher zu erhalten. Darüber hinaus begrüßt der Beirat die Umgestaltung des übrigen Außengeländes und fordert die Einbeziehung des AfSD, des KuFZ Hohwisch sowie des Beirates Hemelingen in die weiteren Planungen des Außengeländes.

Die dauerhafte Öffnung des Bolzplatzes für den Stadtteil ist in der gewünschten Form leider nicht so einfach möglich, da auch die Interessen der Schule berücksichtigt werden müssen. Die Kinderschule wäre weiterhin umfänglichem Vandalismus auf dem Gelände ausgesetzt und zusätzlich benötigt sie aufgrund der eingeschränkten Verwendbarkeit des Geländes und der beengten Situation eigentlich weitere Nutzungsmöglichkeiten.

Daher wird Ihnen angeboten, dass eine Vertretung der Senatorin für Kinder und Bildung vor Ort mit allen Beteiligten und Vertretern des Beirates zu einem vermittelnden Dialog zusammenkommt, um Probleme und mögliche Lösungsvorschläge zu erörtern und so perspektivisch eine Lösung zu finden, die möglichst allen Nutzergruppen weitgehend gerecht wird.

Antwort der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 20.02.2020:
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Regionalausschuss (Galopp-)Rennbahn

(mit Beirat Vahr)

Forderungen zum Volksentscheid Galopprennbahn

Gerichtet an: Senatskanzlei, CDU, FDP, Grüne, Linke, SPD

Beschluss: Forderungen zum Volksentscheid
Der Regionalausschuss fordert den Senat und die Parteien in der stadtbremischen Bürgerschaft auf, die folgenden Punkte bei einem möglichen Gegenvorschlag zum Volksentscheid einzubeziehen:

1. Aufteilung der Fläche / Zukünftige Infrastruktur
Der Regionalausschuss fordert mindestens 16 ha des Rennbahnquartiers dauerhaft als ökologisch wertvolle Grün- sowie Sport- und Freizeitfläche und 50% für den Wohnungsbau herzurichten und zugänglich zu machen. Der ca. 5 ha große Park (neben der Hundefreilauffläche) im Nord-Osten bleibt erhalten. Um ein zukunftssicheres Quartier zu entwickeln, ist es unbedingt notwendig ausreichend Flächen im zu bebauenden Teil für Schulen, Kindergärten, Spielplätze und weitere Bedarfe vorzuhalten, damit auf zukünftige Entwicklungen reagiert werden kann ohne in Flächennot zu geraten. Notwendige Verkehrsflächen dafür sind ebenfalls zu beachten. Grundsätzlich müssen erst ausreichend Kita- und Schulplätze gebaut werden, bevor der Wohnungsbau entsteht. Das Gelände ist in jedem Fall zu öffnen.

2. Wohnungsmix und Anzahl der Wohnungen
Für die verbleibenden Bereiche fordert der Regionalausschuss eine lockere Bebauung, die gut durchmischt werden soll mit Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungen, aber ohne Hochhäuser. Wohnungen mit Mieten im unteren und mittleren Bereich sollen angeboten werden. Bauträgerfreies Bauen für Familien soll ermöglich werden. Geförderter Wohnungsbau findet statt. Eine Gesamtzahl von 1.000 Wohneinheiten soll angestrebt werden, bei einer hohen Anzahl von kleinen Wohnungen, z. B. für Studierende und Auszubildende, kann die Anzahl auch höher liegen, dann maximal bei 1.200 Wohneinheiten, diese Anzahl darf nicht überschritten werden.

3. Vergabe der Flächen
Alle Flächen soll die Stadt Bremen ausschließlich über Erbpacht vergeben, im eigenen Eigentum behalten oder in das Eigentum überwiegend städtischer Wohnungsunternehmen überführen. Genossenschaftliches und gemeinnütziges Bauen sollen eindeutig im Vordergrund stehen. Für das bauträgerfreie Bauen sollen Flächen einzeln angeboten werden. Größere Bebauungen sollen auch über städtische Wohnungsunternehmen wie GEWOBA oder BREBAU erfolgen. Der öffentlich geförderte Wohnraum soll auch nach Ablauf der Bindung als günstiger und bezahlbarer Wohnraum erhalten bleiben.

4. Verkehrliche Anbindung
Ein modernes, zukunftsfähiges und realistisches Verkehrskonzept ist zu entwickeln und umzusetzen. Die Anbindung an den ÖPNV ist dabei vorrangig. Die bisherigen Verbindungen sind anzupassen und auszubauen, weitere Linien sind zu prüfen, z.B. die Buslinie 31. Das Rennbahngelände ist als autoarmes Wohnquartier und Fußgänger-, Fahrradfahrer- und Kindgerecht zu planen. Der Regionalausschuss fordert Verbesserungen der Wegebeziehungen zwischen der Vahr und Hemelingen.

5. Sport
Die wegfallenden Sportflächen der Rennbahn und des Golfplatzes sind entsprechend dem Sportfördergesetz in den Stadtteilen zu ersetzten. In welcher Form dies erfolgen kann ist mit dem Regionalausschuss und dem zuständigen Beirat im Einvernehmen abzustimmen.

6. Bürgerbeteiligung
Der gute Bürgerbeteiligungsprozess ist fortzusetzten, die Ergebnisse werden in den Planungen vom Senat, der Bürgerschaft und dem Regionalausschuss bei den Entscheidungen beachtet und soweit möglich umgesetzt.

7. Gewerbe und Bau
Gewerbeansiedlungen finden, abgesehen von Nahversorgung, Gesundheitsangeboten und/oder wohnortnahen Dienstleistungen, im Rennbahnquartier nicht statt. Spielhallen und Wettbüros werden im neuen Quartier nicht erlaubt, dies ist im B-Plan festzulegen. Überwiegend Ökologische Baustoffe sind zu verwenden, dies ist im B-Plan festzulegen.

8. Der Regionalausschuss fordert eine schriftliche Vereinbarung mit dem Senat!
Insgesamt sind die Entwicklungen in den umliegenden Stadt- und Ortsteilen in den Planungsprozess einzubeziehen. Der Regionalausschuss fordert bei den Planungen für das Rennbahnquartier die soziale, verkehrliche und versorgungstechnische Infrastruktur im Bremer Osten (Stadtteile Vahr, Hemelingen und Osterholz) zu berücksichtigen und entsprechend ausbauen. Die Kita Versorgung ist in weiter Teilen des Bremer Ostens derzeit desaströs, die Entwicklung auf dem KöCo Gelände stockt, die Fahrradbrücke über die Weser ist bis auf weiteres verschoben, die Gestaltung des Gebietes Diedrich-Wilkens-Straße steht seit Jahren still, die Verlängerung der Linien 2 und 10 bis Osterholz ist bis auf weiteres ausgesetzt, die Heerstraßenzüge und viele andere Straßenbereiche in Hemelingen, in der Vahr und in Osterholz warten seit Jahren auf eine Instandsetzung, die Querspange Malerstraße wird derzeit nicht weiter geplant, die Weiterentwicklung des Hafenbereiches/ Öffnung zur Weser hin für die Bürger wird nicht voran gebracht. All diese Dinge müssen sofort angegangen werden. Der Senat wird aufgefordert, einen Masterplan Bremer Osten mit einem bindenden Zeitplan für die Lösung der infrastrukturellen Probleme zu erarbeiten und bis Ende 2019 dem Regionalausschuss und den betroffenen Beiräten vorzulegen. Dazu ist ggf. zusätzliches Personal in den zuständigen Behörden für den Bremer Osten vorzuhalten und wenn notwendig einzustellen.

Der Senat und die beteiligten Ressorts verpflichten sich bezüglich des Rennbahnquartiers Entscheidungen zur Rahmenfestlegungen der Bebauung, zur Festlegung eines B-Plan, zur Entwicklung der Grünbereiche, zur verkehrlichen Infrastruktur, zur Planung der Sportstätten, zur Versorgung mit Spielflächen, Kitas und ggf. Schulen ausschließlich im Einvernehmen mit dem Regionalausschuss bzw. den jeweils zuständigen Beiräten zu fassen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Zwischennutzung Rennbahngelände

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss:
Der Regionalausschuss "Rennbahngelände" der Beiräte Hemelingen und Vahr möge beschließen, dass nicht der "Runde Tisch" über Art und Inhalt der zukünftigen Nutzung des Geländes entscheidet und dem demokratisch legitimierten Gremium Regionalausschuss nicht vorgegriffen wird.
Dies gilt auch für die Zwischennutzung, an deren Entwicklung der Regionalausschuss zu beteiligen ist und über die er mit zu bestimmen hat.
Sollten vom "Runden Tisch" Vorschläge und/oder Empfehlungen zur zukünftigen Nutzung des Rennbahngeländes gemacht werden, so sind diese im Sinne der Geschäftsordnung im Regionalausschuss zu beraten und zu beschließen.
Begründung:
Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf einen nachvollziehbaren und transparenten Prozess der Planungen für das Gelände der ehemaligen Galopprennbahn.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Termin Runder Tisch Rennbahngelände

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird gebeten, kurzfristig den angekündigten "Runden Tisch" bis spätestens Ende Januar 2020 einzurichten.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Sport

(Bis 05/2019: Inneres und Sport)

Zustand der Sportstätten in Hemelingen

Gerichtet an: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Beschluss:
Der Beirat Hemelingen fordert den Senat auf, ein Kataster zu erstellen über alle Sportstätten im Stadtteil Hemelingen, in dem der Zustand aller Einrichtungen inklusive der Schulsporthallen, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, eine Prioritätenliste, Investitionskosten, die Flächen sowie Mietpreise aufgeführt werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (einstimmig)

Umwelt und Lärm

Müllablagerungen im Stadtteil

Gerichtet an: Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Die Senatorin für Kinder und Bildung

Beschluss:
Der Ordnungsdienst wird aufgefordert Verursacher der Müllablagerungen im Stadtteil Hemelingen zu ermitteln.
Es soll eine Überprüfung erfolgen, ob die jeweiligen Restmülltonnengrößen für die Anzahl der an der Adresse gemeldeten Personen angemessen sind. Dazu soll es einen Abgleich mit den Einwohnermeldedateien geben.
Die Hemelinger Schulen werden gebeten, dass Thema Umweltbildung mehr im Unterricht zu thematisieren.
Für Bürger, die statt der Gelben Säcke lieber eine Gelbe Tonne wünschen, sollte dies wieder ohne Probleme ermöglicht werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (einstimmig)

Antwort der DBS vom 21.02.2019:
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Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 08.03.2019:
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Feinstaubbelastung

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss:
Der Fachausschuss Umwelt und Lärm des Beirates Hemelingen fordert das zuständige Ressort auf, eine aussagekräftige Messung der Feinstaubbelastung, ebenso Feinstaub PM 10, Feinstaub PM 2,5 sowie Ultrafeinstaub auf den Straßenzügen Hastedter Osterdeich zwischen Malerstraße und Hastedter Brückenstraße sowie Pfalzburger Straße zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (einstimmig)

Antwort des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr vom 24.05.2019:
Dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr liegt eine aktuelle gutachterliche Berechnung der Feinstaubbelastung an Hauptverkehrsstraßen mit einseitig oder beidseitiger Randbebauung im gesamten Stadtgebiet Bremen vor ("Luftschadstoffberechnungen für das Hauptverkehrsstraßennetz der Hansestadt Bremen, Büro Lohmeyer, April 2019). Der Hastedter Osterdeich und die Pfalzburger Straße sind stark befahrene Straßen, die in diesem Screening miterfasst wurden.

Grundsätzlich stellt der Gutachter fest, dass an allen betrachteten Straßenabschnitten in Bremen der Jahresgrenzwert für Feinstaub PM10 von 40 µg/m³ eingehalten wird, so auch in den beiden oben genannten Straßen. Der 24-Stunden-Grenzwert von 50 µg/m³, dessen Überschreitung an 35 Tagen im Jahr zulässig ist, wird ebenso eingehalten.

Die im Feinstaub PM10 höchstbelastete Luftmessstation in Bremen ist die Messstation Bremen-Dobben. Dort wurden 2018 im Jahresmittel 25 µg/m³ gemessen.

Feinstaub PM2,5 ist eine Teilmenge von Feinstaub PM10. Es ist also davon auszugehen, dass an der Messstation Bremen-Dobben der Jahresmittelwert für Feinstaub PM2,5 weit unter 25 µg/m³ liegt und damit den über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwert für PM2,5 zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 25 µg/m³ deutlich einhält. Da der Hastedter Osterdeich und die Pfalzburger Straße keine ausgeprägten Straßenschluchten darstellen, sondern größtenteils ausschließlich einseitig und teilweise locker bebaut sind, gilt die Annahme, dass die Feinstaubbelastung mit PM2,5 im Vergleich zum Dobben deutlich geringer und damit weiter unter dem Immissionsgrenzwert liegen.

Somit besteht keine gesetzliche Notwendigkeit, an den beiden Straßen Feinstaub PM10 und PM 2,5 zu messen.

Außerdem verfügt das Luftmessnetz Bremen aktuell über keine freien Messkapazitäten, um solche zusätzlichen Messungen vorzunehmen.

Für ultrafeine Partikel (UFP) existieren aktuell keine rechtlich und methodisch gesicherten Grenzwerte. Ebenso existiert noch keine bindende und einheitliche Messmethode. Alle aktuell in Deutschland durchgeführten Messungen von UFP werden orientierend und wissenschaftlich begründet, unterliegen jedoch keiner rechtlichen Norm. Im Bremer Luftmessnetz werden demnach momentan noch keine Messungen von ultrafeinen Partikeln durchgeführt. Erst wenn eine normierte Messvorschrift existiert und definierte Grenz- oder Richtwerte zur Beurteilung vorliegen, wird die Messkompetenz des Luftmessnetzes um die Messung von ultrafeinen Partikeln erweitert.

Einsetzung Naturschutzwart

Gerichtet an: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Beschluss: Einsetzung eines Naturschutzwartes
Der Fachausschusses Umwelt und Lärm des Beirates Hemelingen fordert die Einsetzung eines*r Naturschutzwart*in für die ökologisch wertvollen Bereiche in der Hemelinger, Arberger und Mahndorfer Marsch, Bereiche am Hemelinger See und die anderen schützenswerten Gebiete im Stadtteil und schlägt dazu Herrn Rolf Wiegmann vor.

Begründung:
Die wenigen noch verbliebenen Natur-Bereiche werden immer wieder verschmutzt, geschützte Bereiche werden von Fußgänger*innen betreten, Grünkohlwanderungen hinterlassen Dreck. Die Freizeitnutzung beeinträchtigt die Flora und Fauna teilweise negativ. Der stark verdichtete Stadtteil braucht Erholungsflächen, ein*e ehrenamtliche Naturschutzwart*in könnte hier Aufklärung betreiben und die verschiedenen Interessen zusammenbringen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 22.05.2019:
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Einsetzung eines Naturschutzwartes in der Marsch

Gerichtet an: Der Senator für Inneres, Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss: Einsetzung eines Naturschutzwartes in der Marsch

Der Ausschuss sieht weiterhin einen Bedarf für einen Naturschutzwart, diese Position sollte öffentlich ausgeschrieben und zeitnah besetzt werden. Der Ordnungsdienst soll seine Aktivitäten in der Hemelinger, Arberger und Mahndorfer Marsch verstärken.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 20.05.2020:

Sie haben den o.g. Beschluss des Fachausschusses „Umwelt, Lärm und Gesundheit“ vom 11.11.2019 mit Schreiben vom 18.05.2020 übermittelt:

Der Fachausschuss „Umwelt, Lärm und Gesundheit“ des Beirates Hemelingen sieht mit o.g. Beschluss weiterhin Bedarf für einen Naturschutzwart, diese Position sollte öffentlich ausgeschrieben und zeitnah besetzt werden. Des Weiteren fordert der Beirat, dass der Ordnungsdienst seine Aktivitäten in der Hemelinger, Arberger und Mahndorfer Marsch verstärken solle.

Dazu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Fachausschuss „Umwelt, Lärm und Gesundheit“ des Beirates Hemelingen hatte be-reits mit Beschluss vom 29.04.2019 um Einsetzung eines Naturschutzwartes für die ökolo-gisch wertvollen Bereiche in der Hemelinger, Arberger und Mahndorfer Marsch, Bereiche am Hemelinger See und andere schützenswerte Gebiete im Stadtteil gebeten.
Das aus Sicht des Beirates Hemelingen verständliche Anliegen wurde geprüft und mit Schreiben vom 22.05.2019 abgelehnt, da aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes kein dringender Bedarf für den Einsatz eines Naturschutzwartes in den verbliebenen Schutzflächen der Marsch vorhanden ist.

Auch nach erneuter Prüfung und nochmaliger Rücksprache mit den Schutzgebietsbeauf-tragten, ob die Notwendigkeit des Einsatzes eines Naturschutzwartes in der Hemelinger, Arberger und Mahndorfer Marsch für erforderlich erachtet wird, bleibt es bei der Einschät-zung, dass dies nicht der Fall ist.

Ich bedauere daher mitteilen zu müssen, dass die Antwort auch auf den Beschluss des Beirates vom 11.11.2019 die Position eines Naturschutzwartes in der Marsch öffentlich auszuschreiben und zeitnah zu besetzen, ablehnend ist.

Antwort des Senators für Inneres vom 11.06.2020:

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Kohlwanderungen:

Gerichtet an: Der Senator für Inneres, Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss:

Der Ausschuss fordert das Ordnungsamt auf, zu Zeiten der "Kohlwanderungen" verstärkt in den entsprechenden Bereichen im Stadtteil Hemelingen zu kontrollieren.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Nette Toilette

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss:

Der Ausschuss fordert die entsprechenden Behörden auf, dass Programm "Nette Toilette" auszuweiten und besser zu bewerben.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der DBS vom 14.07.2020:

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Selbstreinigende Toilette Bahnhof Mahndorf

Gerichtet an: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Beschluss:

Der Ausschuss fordert die Errichtung bzw. die Aufstellung einer selbstreinigenden Toilette am Bahnhof Mahndorf.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der DBS vom 14.07.2020:

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